Jürgen Trittin: Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltdaten von Industrieunternehmen wird verbessert

04.04.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 50/00
Thema: Wirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Europäische Kommission in Brüssel hat kürzlich die Einführung eines Europäischen Schadstoffemissionsregisters (ESER) beschlossen. In diesem Register werden Angaben über Emissionen von 50 charakteristischen Schadstoffen, die aus Industrieanlagen in Luft und Wasser gelangen, enthalten sein. Ab Juni 2003 sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, alle drei Jahre entsprechende Daten an die Kommission zu übermitteln.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt dieses Vorhaben. "Mit dem ESER werden in Deutschland erstmals Emissionsdaten von Industrieunternehmen der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht. So kann sich jeder Bürger, beispielsweise über das Internet, vorbehaltlos über den Ausstoß gefährlicher Schadstoffe wie Dioxine und Schwermetalle aus Industrieanlagen informieren. Mit dieser neuen Transparenz wird das Recht der Bürger auf Umweltinformationen gestärkt und das Mitwirken bei der Verbesserung der Umweltsituation erleichtert," erklärte der Bundesumweltminister. Zugleich erwarte er, dass die Unternehmen ein verstärktes Augenmerk auf ihr Umweltmanagement richten werden. Damit könne durchaus auch ein Imagegewinn für die Unternehmen verbunden sein, betonte Trittin.

Rechtsgrundlage für den Aufbau des ESER ist die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie). Von dieser Richtlinie werden alle umweltrelevanten Industriebereiche erfasst. Die Liste der 50 Schadstoffe enthält sowohl Klimagase als auch krebserzeugende bzw. toxische organische Stoffe, Schwermetalle und weitere Umwelt gefährdende Schadstoffe. Betreiber von Industrieanlagen müssen die Emissionen eines Schadstoffs melden, sobald ein bestimmter Schwellenwert überschritten ist. Die Schwellenwerte sind so festgelegt, dass europaweit etwa 90 Prozent der gesamten Emissionsmenge eines Schadstoffs erfasst werden. Für die nationale Umsetzung des ESER-Projekts sind eine Novellierung der 11. Bundesimmissionsschutz-Verordnung sowie Änderungen der Landeswassergesetze erforderlich.

04.04.2000 | Pressemitteilung 50/00 | Wirtschaft
https://www.bmuv.de/PM785
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