Investitionssicherheit für erneuerbare Energien:Neues Gesetz tritt am 1. April in Kraft

31.03.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 48/00
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Morgen, am 1. April 2000, tritt das neue "Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien" in Kraft. Ziel des Gesetzes, das an die Stelle des bisherigen Stromeinspeisungsgesetzes tritt, ist die Verdopplung des Anteils von Strom aus regenerativen Energiequellen bis zum Jahr 2010. Zur Zeit liegt dieser Anteil in Deutschland bei rund 6 Prozent. Bundesumweltminister Jürgen Trittin würdigte das neue Gesetz als wichtigen Schritt für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung: "Bis zum Jahr 2010 kann eine Reduktion des klimaschädlichen Treibhausgases CO2 um rund drei Prozent allein durch die Stromerzeugung auf erneuerbarer Basis erreicht werden. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die geeigneten Instrumente bereit, damit sich diese umweltverträglichen Energiesparten künftig auf dem Markt behaupten können." Doch nicht allein für einen umweltverträglichen Energiemix, auch für qualifizierte Arbeitsplätze und Exportchancen eröffneten sich neue Zukunftsperspektiven, erklärte Trittin. So habe die Windbranche als Vorreiter in Deutschland bereits über 20.000 Arbeitsplätze geschaffen. Mit dem neuen Gesetz erhalte vor allem die Biomassenutzung die Möglichkeit einer vergleichbaren Ausbaudynamik.

Die neuen Regelungen sehen vor, dass Strom, der aus Sonnenenergie, Wind- und Wasserkraft, Bioenergie, Klärgas, Deponiegas, Geothermie sowie Grubengas erzeugt und ins Netz eingespeist wird, nach einem modernen Mindestpreissystem vergütet wird. Kosten und Strommengen werden nun bundesweit verteilt, so dass die Belastung beim Endverbraucher auf lediglich 0,1 Pfennige pro Kilowattstunde gesenkt werden konnte. Die Vergütung wird nach Sparten und Anlagengrößen differenziert. Bei der Windenergie wird nach den Windverhältnissen unterschieden: für die ersten Jahre sind 17,8 Pfennig pro Kilowattstunde, nach einer vom Standort abhängigen Frist 12,1 Pfennig vorgesehen. Mit diesem Modell wird nun auch die Windnutzung an durchschnittlich guten Standorten ermöglicht. Bei der Biomasse wurde die Vergütung auf 17 bis 20 Pfennig erhöht, abhängig von der Größe der Anlage. Beim Solarstrom wird mit der Anhebung der Vergütung auf 99 Pfennig pro Kilowattstunde und dem 100.000 Dächer-Programm der dringend erforderliche Nachholbedarf stimuliert.

31.03.2000 | Pressemitteilung 48/00 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM783
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