Zur Forderung des niedersächsischen Umweltministers Jüttner nach einem Moratorium für die Erkundungsarbeiten in Gorleben erklärt das Bundesumweltministerium:

30.03.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 047/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Umweltminister Jüttner weiß genau, dass ein Moratorium für Gorleben Gegenstand der derzeit laufenden Konsensgespräche ist.

Umweltminister Jüttner weiß genau, dass ein Moratorium für Gorleben Gegenstand der derzeit laufenden Konsensgespräche ist. Dabei geht es sowohl um den Zeitpunkt der Unterbrechung als auch um die Frage, wer die Kosten zu tragen hat. Anstatt unstreitige Forderungen zu wiederholen, sollte Umweltminister Jüttner einen konstruktiven Beitrag zur Problemlösung leisten.
Die Verlängerung der Betriebspläne durch das Oberbergamt in Clausthal-Zellerfeld, das dem niedersächsischen Umweltminister unterstellt ist, ist keine Vorentscheidung über die Dauer der Erkundungsarbeiten. Ein Moratorium kann völlig unabhängig von der Geltungsdauer der Betriebspläne umgesetzt werden.

30.03.2000 | Pressemitteilung 047/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM782
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