Förderrichtlinie tritt zum 1. März 2018 in Kraft
Mit der sogenannten Kleinserien-Richtlinie startet das Bundesumweltministerium ein neues Förderprogramm im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative. Gefördert werden Produkte und Verfahren für den Klimaschutz, die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben. Die Richtlinie tritt am 1. März 2018 in Kraft.
Innovative Produkte und Verfahren haben es oft schwer, sich zügig am Markt durchzusetzen und den Sprung in die reguläre Serienproduktion zu schaffen. Hier will das Bundesumweltministerium künftig mit Investitionszuschüssen im Rahmen der Kleinserien-Förderrichtlinie helfen.
Gegenstand der Förderung sind fünf verschiedene Technologien, die im Rahmen eines Ideenwettbewerbs und dessen Auswertung durch ein Expertengremium ausgewählt wurden. Förderfähig sind künftig
- Kleinstwasserkraftanlagen mit bis zu 30 Kilowatt elektrischer Leistung in technischen Installationen,
- energieeffiziente Geräte zur lokalen Sauerstoffproduktion (die beispielsweise in Krankenhäusern, Forschungseinrichtungen, chemischen Prozessen oder Klärwerken zum Einsatz kommen können),
- dezentrale Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser (zum Beispiel Duschrinnen, -wannen oder -rohre mit Wärmetauscher),
- Bohrgeräte für innovative Erdwärmespeichersonden sowie
- elektrisch unterstützte Lastenfahrräder und Lastenradanhänger mit hoher Nutzlast und hohem Transportvolumen für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die Förderung von Lastenrädern ist Bestandteil des Sofortprogramms Saubere Luft.
Von der Förderung profitieren können Unternehmen ebenso wie Kommunen und weitere Organisationen. Für die Anlagen zur Wärmerückgewinnung aus häuslichem Brauchwarmwasser können auch Privatpersonen Anträge stellen.
Förderanträge zu der Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. März 2018 entgegen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online.