Bundesumweltminister Jürgen Trittin: Hessen verstößt gegen Bundestreue

10.03.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 34/00
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Zu dem Vorwurf des hessischen Umweltministeriums, Bundesumweltminister Jürgen Trittin verzögere die Genehmigung sicherheitserhöhender Maßnahmen bei Biblis A, erklärt das Bundesumweltministerium:

Zu dem Vorwurf des hessischen Umweltministeriums, Bundesumweltminister Jürgen Trittin verzögere die Genehmigung sicherheitserhöhender Maßnahmen bei Biblis A, erklärt das Bundesumweltministerium:

Das Bundesumweltministerium weist den Vorwurf der Verzögerung entschieden zurück. Vielmehr versucht Herr Dietzel sich durch Vorwürfe an die Bundesaufsicht aus seiner eigenen Verantwortung nach dem Motto: "Haltet den Dieb!" herauszustehlen. Anstatt nämlich seinen eigenen aufsichtlichen Pflichten nachzukommen, hat er der Bundesaufsicht unzureichende Nachrüstgenehmigungen für das AKW Biblis A vorgelegt, zugleich aber die Vorlage der zur Überprüfung zwingend notwendigen Unterlagen über Monate verweigert. Bis heute liegen die Unterlagen der Bundesaufsicht nicht vollständig vor, obwohl sie seit April 1999 wiederholt und schließlich im November vergangenen Jahres auch mit einem förmlichen Aktenvorlageverlangen nach Artikel 85 des Grundgesetzes vom Bundesumweltministerium angefordert wurden.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Hessen verstoesst hier gegen die vom Grundgesetz vorgeschriebene Bundestreue. Das verwundert bei einer Regierung unter Herrn Koch nicht. Dies ist aber nicht hinnehmbar. Zudem hat er offensichtlich seine eigene Behörde in die Handlungsunfähigkeit hineinmanövriert und versucht nun die Schuld beim Bund abzuladen. Das wird ihm nicht gelingen. Wenn Herr Dietzel zu Biblis erklärt, dass die hessische Landesregierung im Interesse der Bürgerinnen und Buerger den derzeitigen Zustand des AKW Biblis A nicht mehr länger hinnehmen kann, ist er als zuständige Atomaufsicht zum sofortigen Handeln, sprich abschalten, verpflichtet. Nichts und niemand hindert ihn daran."

Die hessischen Vorwürfe an die Bundesaufsicht sind auch deshalb verwunderlich, weil eine Stellungnahme zum Entwurf der Stilllegungsverfügung der hessischen Atomaufsicht vom 06. April 1999 erst am 07. März 2000 vorgelegt wurde, obwohl diese auch nach Auffassung des hessischen Atomstaatssekretärs Voraussetzung dafür ist, die Genehmigung für die vorliegenden Anträge zu prüfen. Diese Verzögerung ist umso unverständlicher, als Herr Dietzel schon wenige Tage nach Amtsübernahme erklärt hatte, Biblis A sei sicher und eine Stilllegung rechtswidrig. "Ein verantwortungsbewusstes Handeln der Atomaufsicht im Interesse der Bevölkerung kann ich darin nicht erkennen", so Trittin.

10.03.2000 | Pressemitteilung 34/00 | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM771
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