Das Bundesumweltministerium weist einen Bericht in der heutigen Ausgabe der Berliner Zeitung, wonach das BMU früh über Manipulationen an den Sicherheitsnachweisen bei Brennelementen in der Atomfabrik Sellafield informiert gewesen sei, als "grob entstellend" zurück. Der offenbar beabsichtigte Eindruck, das BMU habe bereits im Herbst 1999 davon gewusst, dass Brennelemente mit gefälschten Unterlagen auch nach Deutschland geliefert worden seien, ist irreführend.
1. Der von der Zeitung als "vertraulich" aufgewertete Drahtbericht der deutschen Botschaft in London vom 15.9.99 war an das Auswärtige Amt gerichtet und wurde auch den Bundesministerien für Forschung, für Wirtschaft und für Umwelt zur Kenntnis gegeben. Er enthält keinerlei vertrauliche Informationen, sondern gibt lediglich Zeitungsleserwissen aus der britischen Presse weiter. Die Atomanlage der BNFL in Sellafield, so der Botschaftsbericht, sei wegen schwerer Sicherheitsmängel "wieder in die negativen Schlagzeilen" gelangt, so dass die Firma nun um das für sie besonders wichtige "Japan-Geschäft" fürchte.
2. Der Bericht enthält keinerlei Hinweise darauf, dass von den Unregelmäßigkeiten bei der BNFL auch Brennelement-Lieferungen nach Deutschland betroffen seien. Tatsächlich hat das Bundesumweltministerium nach Eingang des Berichts von der britischen Atomaufsicht die telefonische Auskunft erhalten, dass von den Fälschungen ausschließlich das japanische Geschäft der BNFL betroffen sei.
3. Die im Bericht der Berliner Zeitung wiedergegebene Behauptung des niedersächsischen Umweltministeriums (NMU), es sei erst am 28. Januar 2000 vom BMU "über die Vorkommnisse um Sellafield" unterrichtet worden, ist falsch. Das NMU hat nach eigenen Angaben bereits im September 1999 vom Betreiber des Atomkraftwerks Unterweser Informationen über Unregelmäßigkeiten bei der BNFL erhalten. Was den Einsatz von Brennelementen in niedersächsischen Atomkraftwerken betrifft, ist das niedersächsische Umweltministerium die allein zuständige Aufsichtsbehörde. Statt dem BMU mangelnde Hellhörigkeit vorzuwerfen, sollte Herr Jüttner die Frage beantworten, warum seine Behörde ihr Wissen nicht bereits im September 1999 an das Bundesumweltministerium weitergegeben hat.
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