Mit der Fusion der Endlagergesellschaften ist die Neuorganisation der atomaren Endlagerung abgeschlossen

22.12.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 390/17
Thema: Endlagerprojekte
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Durch die Fusion der Gesellschaften des Bundes im Bereich der atomaren Endlagerung in der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sind die Beschlüsse der Endlagerkommission zur Neuorganisation fristgerecht umgesetzt worden.

BGE hat DBE mbH und Asse-GmbH aufgenommen

Durch die Fusion der Gesellschaften des Bundes im Bereich der atomaren Endlagerung in der Bundes-Gesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sind die Vorgaben des Gesetzgebers und die Beschlüsse der Endlagerkommission zur Neuorganisation fristgerecht umgesetzt worden. Die Verschmelzung der Endlagergesellschaften des Bundes ist am 20. Dezember durch Eintragung im Handelsregister rechtswirksam geworden. Die BGE ist damit Rechtsnachfolgerin der im Juni 2017 vom Bund übernommenen Deutschen Gesellschaft zum Bau und Betrieb von Endlagern für Abfallstoffe mbH (DBE) sowie der bundeseigenen Asse-GmbH.

Die Asse-GmbH hat seit ihrer Gründung 2009 die Rückholung der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus dem ehemaligen Forschungs-Endlager geplant. Die DBE ist damit beauftragt worden, das frühere Erzbergwerk Schacht Konrad zum Endlager für schwach- und mittelradioaktive Abfälle auszubauen. Außerdem hat die DBE das Endlager Morsleben (in Schließung) und das frühere Erkundungsbergwerk Gorleben betrieben. Damit sind die Beschlüsse der Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe (sogenannte Endlagerkommission) und die Konzeption des Gesetzgebers zur neuen Gesellschaftsstruktur bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle fristgemäß umgesetzt worden.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Die Fusion der Endlagergesellschaften ist eine gemeinsame Herausforderung für alle Beteiligten. Sie ist aber auch eine Chance, den Neustart bei der Endlagersuche und der Organisation des Strahlenschutzes erfolgreich, langfristig und nachhaltig mitzugestalten. Ich freue mich besonders, dass es uns gelungen ist, den Übergang ohne Nachteile für die Beschäftigten zu gestalten."

BGE-Geschäftsführerin Ursula Heinen-Esser sagt: "Die Verschmelzung ist ein erster Meilenstein auf dem Weg zur neuen BGE, in der wir nun die gesamttechnische und planerische Kompetenz für die Endlagerung unter einem Dach vereinigen." Pünktlich zum Jahresbeginn 2018 ist auch formal ausschließlich die BGE für die Endlagerungsprojekte des Bundes verantwortlich. Damit wird ein neues Kapitel im Bereich der atomaren Endlagerung aufgeschlagen. Anstelle der in den vergangenen Jahrzehnten gewachsenen, komplizierten Struktur bei Planung, Bau und Betrieb der Endlagerprojekte bestehen damit auch bei Aufbau und Zuständigkeit jetzt klare Verhältnisse.

Über die BGE:
Bereits im April 2017 hat die BGE sämtliche Aufgaben vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) als verantwortlicher Betreiber für die Schachtanlage Asse II, die Schachtanlage Konrad, das Endlager Morsleben, die Offenhaltung Gorleben sowie die Aufgaben des BfS als Vorhabenträger nach dem Standortauswahlgesetz übernommen. Mit der Aufnahme der bisherigen Verwaltungshelfer DBE und Asse-GmbH wird die Bundesgesellschaft auch deren Geschäftsbetrieb fortführen. Alleiniger Gesellschafter der BGE ist der Bund, der über die Beteiligungsführung im Bundesumweltministerium auch die Steuerung der Gesellschaft innehat. Für die BGE werden zukünftig mehr als 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig sein. Die BGE hat ihren Sitz in Peine. Weitere Standorte der BGE sind unter anderem Salzgitter, Remlingen und Morsleben.

22.12.2017 | Pressemitteilung Nr. 390/17 | Endlagerprojekte
https://www.bmuv.de/PM7648
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