Der bevorstehende CASTOR-Transport nach Ahaus wird im Rahmen des zusammen mit der SPD beschlossenen deutschen Entsorgungskonzepts durchgeführt. Die Zwischenlagerung bestrahlter Brennelemente in externen Zwischenlagern wurde bereits 1979 zwischen Bund und Ländern als die sicherheitstechnisch vorteilhafteste Lösung vereinbart. Hierüber bestand voller Konsens. Zur Nutzung der in den 80er Jahren errichteten Lager gab und gibt es keine kurzfristig zu realisierenden Alternativen.
Die Transporte zu den Zwischenlagern werden von der Elektrizitätswirtschaft durchgeführt. Die Transporttermine richten sich nach den polizeilichen Möglichkeiten und werden von den Innenbehörden der Länder festgelegt. Sie entscheiden auch, welche weiteren Behörden von den Transporten unterrichtet werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz erteilt die Transportgenehmigung, auf die die Elektrizitätsversorgungsunternehmen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch haben, wenn die Sicherheitsnachweise erbracht sind.
Zur Notwendigkeit der Transporte zum Zwischenlager Ahaus zur Entsorgung der Kernkraftwerke Neckarwestheim und Gundremmingen hat es zuletzt am 17. April 1997 im Rahmen der Gespräche über eine energiepolitische Verständigung eine Anhörung der Elektrizitätswirtschaft gegeben, an der auch MP Schröder und der SPD-Bundesgeschäftsführer Müntefering teilgenommen hatten.
An diesen Fakten können auch die in der Erklärung des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Bundestagsfraktion, MdB Michael Müller, am 12. Februar 1998 verbreiteten Unwahrheiten nichts ändern.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich bin betroffen über die Versuche der SPD, im Vorfeld des nächsten CASTOR-Tranportes die Menschen zu verunsichern. Statt - bei allen politischen Gegensätzen - im Interesse des Gemeinwesens zur Mäßigung beizutragen, wird mit Diffamierungen und sachlichen Unrichtigkeiten "Stimmung" erzeugt. Angesichts einer kleinen, aber gewaltbereiten Gruppe im Umfeld von CASTOR-Transporten eignet sich dieses Thema nicht zur eigenen politischen Profilierung."
Im einzelnen wird vom Bundesumweltministerium auf folgende Richtigstellungen verwiesen:
- CASTOR-Transporte werden nur im atom- und polizeirechtlichen Einvernehmen mit den zuständigen Landesbehörden durchgeführt.
- Was die vorgesehene Endlagerung radioaktiver Abfälle betrifft, hat die Bundesrepublik Deutschland weltweit eine führende Stellung. Nach eigener Aussage des Niedersächsischen Umweltministeriums steht das Endlagerprojekt KONRAD kurz vor der Planfeststellung. Die Erforschung des Erkundungsbergwerkes Gorleben in einem 250 Millionen Jahre alten Salzstock ist weit fortgeschritten. Alle diese Arbeiten wurden von der Bundesregierung planmäßig fortgeführt.
- Die Entsorgungsgrundsätze stehen nach wie vor im Einklang mit dem Beschluß der Ministerpräsidenten der Länder von 1979 und sind in keiner Weise hinfällig. Die verlangten Fortschritte bei der Endlagerung sind gegeben. Die Bundesregierung sieht keinesfalls die langfristige Zwischenlagerung als ausreichenden Entsorgungsvorsorgenachweis an. Es war vielmehr Ministerpräsident Schröder, der in den Konsensgesprächen diese Forderung erhoben hatte.
- Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel hat niemals behauptet, das Endlager Gorleben könne nicht vor 2025 in Betrieb gehen. Es war vielmehr eine Forderung des Landes Niedersachsen, das Endlager Gorleben im Hinblick auf die Abklingzeit abgebrannter Brennelemente von 40 Jahren erst später in Betrieb zu nehmen.
- Für das Zwischenlager Ahaus hatte 1992 das Bundesamt für Strahlenschutz in Abstimmung mit dem Land NRW eine erweiterte atomrechtliche Aufbewahrungsgenehmigung erteilt, sie stellte die Grundlage dafür dar, daß in Ahaus von 1992 bis 1995 insgesamt 305 CASTOR/AVR-Behälter mit bestrahlten Brennelementkugeln aus dem stillgelegten THTR-Reaktor eingelagert werden konnten.
- Die Genehmigung für die Zwischenlager Ahaus und Gorleben wurden keinesfalls "insgeheim" erteilt, sondern mit bewußter Beteiligung der Öffentlichkeit und in voller Kenntnis der damals von der SPD gestellten Bundesregierung.
- Bei den Transporten von CASTOR-Behältern ist eine Strahlengefährdung weder für die Bevölkerung noch für die den Transport begleitenden Polizeikräfte in keiner Weise zu befürchten. Neuere Erkenntnisse, die dem widersprechen, gibt es nicht.
- Das Bundesumweltministerium hat sich Gesprächen über einen Energiekonsens nie verweigert. Die 3. Runde führte am 01. Februar 1997 zu einem in einer Expertenrunde erstellten Verständigungspapier. Die SPD hat zu diesem Verständigungspapier bis heute politisch nicht Stellung genommen. Es ist demnach Sache der SPD, an den Verhandlungstisch zurückzukehren.