Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Behauptungen von Greenpeace, Deutschland setze sich in Kuching (Malaysia) für eine Aufweichung des Verbots von Giftmüllexporten ein, wird zurückgewiesen. Deutschland trägt die Entscheidung der 3. Vertragsstaatenkonferenz des Basler Übereinkommens, keine gefährlichen Abfälle in Staaten zu exportieren, die nicht in Anhang VII der Konvention gelistet sind, voll mit. Allerdings kann es keinem Staat verwehrt werden, einen Antrag auf Aufnahme in diesen Anhang zu stellen. Es muß jedoch sichergestellt sein, daß der betreffende Staat über geeignete Anlagen zur umweltgerechten Verwertung von Abfällen verfügt und diese Anlagen auch behördlich kontrolliert. Außerdem bedarf die Aufnahme in Anhang VII der Zustimmung aller Vertragsparteien. Die deutsche Position weicht nicht von der gemeinsamen EU-Haltung ab.