Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Verabschiedung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz) durch den Bundestag begrüßt. Das Gesetz sei ein wichtiger Schritt für den Aufbau einer zukunftsfähigen Energieversorgung: "Bis 2010 will die Bundesregierung den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Energiebilanz verdoppeln. Dieses Etappenziel erfüllt sich nicht von allein. Nicht zuletzt wegen des Billigstroms aus den konventionellen Kraftwerken bedürfen die erneuerbaren Energien vielfältiger Unterstützung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz stellt die geeigneten Instrumente bereit, damit sich diese umweltverträglichen Energiesparten künftig auf dem Markt behaupten können."
Nach dem neuen Gesetz sind auch in Zukunft die Betreiber von Stromnetzen verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energien gegen eine Mindestvergütung abzunehmen. Anders als bisher wird die Vergütung jedoch nicht mehr prozentual nach den durchschnittlichen Strompreisen berechnet. Diese Regelung hatte auf Grund des Strompreisverfalls zunehmend zu Planungs- und Investitionsunsicherheit geführt. Künftig wird die Vergütung mit festen Pfennigbeträgen pro Kilowattstunde kostenorientiert und differenziert nach den verschiedenen Energiesparten ausgestaltet. Bei der Windenergie wird nach Standorten unterschieden, bei der Biomasse und anderen Techniken nach Anlagengröße. Für Solarstrom und Strom aus Biomasse werden die Vergütungssätze angehoben. Die Regelung des alten Stromeinspeisungsgesetzes, wonach bei Erreichen eines Anteils der erneuerbaren Energien von 5 Prozent die Vergütung entfiel ("5 Prozent-Deckel"), fällt weg. Damit kann der Anteil erneuerbarer Energien auch über 5 Prozent hinaus ausgebaut werden. Die entstehenden Belastungen werden auf alle Betreiber von Hochspannungsnetzen in Deutschland verteilt. Auf diese Weise werden regional ungleiche Belastungen zwischen Standorten mit höherem und niedrigerem Anteil an erneuerbaren Energien - z. B. wegen des größeren Einsatzes von Wind-energie in Küstenregionen - künftig vermieden. Das neue Berechnungsverfahren wird sich mit Kosten von derzeit etwa 0,1 Pfennig pro Kilowattstunde nicht nennenswert auf die Strompreise auswirken.