Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßt Einigung der Koalitionsfraktionen zu BVVG-Flächen

22.02.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 22/00
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die zwischen den Koalitionsfraktionen erfolgte Einigung über die Naturschutzflächen aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) begrüßt.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die heute zwischen den Koalitionsfraktionen erfolgte Einigung über die Naturschutzflächen aus dem Bestand der Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft GmbH (BVVG) begrüßt. Danach ist vorgesehen, 50 000 Hektar, einschließlich der besonders wertvollen Totalreservate, kostenlos, und weitere 50 000 Hektar Flächen zum sogenannten EALG-Preis, der weniger als die Hälfte des Verkehrswertes beträgt, an die neuen Bundesländer abzugeben. Die Länder können dann die Pflege dieser Schutzgebiete an Naturschutzverbände übertragen.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Mit der heutigen Einigung geht ein vom Bundesumweltministerium seit einem halben Jahr geführter Verhandlungsmarathon erfolgreich zu Ende. Dazu haben maßgeblich die Koalitionsfraktionen und die Umweltverbände beigetragen. Damit ist es gelungen, das sprichwörtliche "Tafelsilber der deutschen Einheit", das wertvolle Naturerbe in den neuen Bundesländern, zu schützen, wie es die Koalitionsvereinbarung vorsieht. Zugleich werden europarechtliche Vorgaben bei der Flächenveräußerung in den neuen Ländern erfüllt und der Weg freigemacht für die notwendige Verabschiedung des Vermögensrechtsänderungsgesetzes."

Mit dieser Lösung werden insgesamt 100 000 Hektar Wald- und landwirtschaftliche Flächen für Naturschutzzwecke zur Verfügung gestellt. Dies ist deutlich mehr als die Länder bislang angemeldet haben (85 000 Hektar), so dass den Notwendigkeiten des Naturschutzes in vollem Umfang Rechnung getragen werden kann.

22.02.2000 | Pressemitteilung 22/00 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM752
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