Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel nimmt Umweltgutachten 1998 entgegen

27.02.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 10/98
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Umweltweise begrüßen die Verabschiedung des neuen Bundes-Bodenschutzgesetzes Herausforderung einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung wurde in Deutschland angenommen

Umweltweise begrüßen die Verabschiedung des neuen Bundes-Bodenschutzgesetzes Herausforderung einer dauerhaft-umweltgerechten Entwicklung wurde in Deutschland angenommen

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) hat heute Bundesumweltministerin Angela Merkel das Umweltgutachten 1998 übergeben. Zugleich mit dem Gesamtgutachten wurde das Sondergutachten "Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz" überreicht.

Gesamtgutachten 1998

Das Gesamtgutachten 1998 trägt den Titel "Umweltschutz: Erreichtes sichern - Neue Wege gehen" und betont die Bedeutung einer neuen Partnerschaft aller umweltpolitisch verantwortlichen Kräfte in der Gesellschaft. Es komme darauf an, abseits der tagespolitischen Konflikte eine Verständigung über langfristige Zielsetzungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sei es zu bedauern, daß keine Verständigung über die von der Bundesregierung angestrebte umfassende Novellierung des Naturschutzgesetzes erreicht worden sei. Hingegen wird die Verabschiedung des Bundes-Bodenschutzgesetzes ausdrücklich begrüßt. "Einig sind wir uns auch darin, daß es gerade vor dem Hintergrund großer wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischer Herausforderungen notwendig ist, Umweltschutz als elementare gemeinsame Aufgabe zu verankern. Dies macht der Umweltrat in seinem Gutachten deutlich. Auch für mich ist die Formulierung von Umweltzielen Kernstück einer systematischen Umweltpolitik. In Kürze werde ich deshalb den Entwurf eines Schwerpunktprogramms vorlegen, das ich bewußt offenhalten möchte für die Beiträge der gesellschaftlichen Gruppen. Trotz einiger kritischer Bemerkungen des Rats wird die Umweltpolitik der Bundesregierung im Grundsatz bestätigt. Der Rat hat sich ausführlich mit den Vor- und Nachteilen verschiedener Maßnahmen und Politikansätze auseinandergesetzt. Unsere Aufgabe wird es sein, zu prüfen, was sich hiervon in praktische Politik umsetzen läßt," erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel.

Den von Bundesumweltministerin Angela Merkel 1996 eingeleiteten Dialogprozeß "Schritte zu einer nachhaltigen Entwicklung" würdigt der Umweltrat als Instrument einer planvollen Ausgestaltung und Umsetzung von Leitlinien einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung. Der Umweltrat sieht es in diesem Zusammenhang als erforderlich an, die Grundlagen der umweltpolitischen Zielfindung und Zielfestlegung stärker zu systematisieren. Unter Zugrundelegung der Erfahrungen aus der Initiative des Bundesumweltministeriums und der gegenwärtigen Diskussion über Prozesse der Zielfindung entwickelt der Umweltrat ein Verfahrensschema zur Ableitung von Umweltzielen im breiten Konsens der gesellschaftlichen Gruppen. Dies sei - so die Ministerin - in der Sache zu begrüßen. Allerdings handele es sich hier um ein idealtypisches Modell, das hohe Ansprüche an die wissenschaftliche Bestimmbarkeit von Umweltqualität und an die Fähigkeit zum gesellschaftlichen Konsens stelle.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Umweltpolitik spielt sich nicht im luftleeren Raum ab, sondern steht in einem Spannungsverhältnis ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele. Gerade vor diesem Hintergrund muß die Umweltpolitik nach Wegen suchen, wie der größtmögliche ökologische Nutzen zu vertretbaren Kosten zu erreichen ist. Konsens ist nicht der Regelfall und wird auch durch die Ausweitung der gesellschaftlichen Debatte über Umweltziele nicht garantiert. Letztlich bleibt es Aufgabe des Staates und der demokratisch legitimierten Institutionen, den Weg zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung zu definieren. Dabei setzt die Bundesregierung vor allem auf ökologische Innovationen in den Produktionsverfahren und in der Produktgestaltung. Umweltmanagement und die schrittweise Verwirklichung der Kreislaufwirtschaft bilden dabei die zentralen Handlungsansätze."

Selbstverpflichtungen

Der Umweltrat setzt sich in seinem Gutachten auch mit dem Instrument der Selbstverpflichtungen auseinander. Er sieht darin ein Instrument zur Erweiterung umweltpolitischer Handlungsspielräume. Als besondere Vorteile werden die bessere Nutzung des Know-hows der beteiligten Akteure sowie ein effektiverer Mitteleinsatz unter Nutzung vorhandener Investitionszyklen genannt. Dennoch empfiehlt der SRU einen restriktiven Einsatz des Instruments, da Selbstverpflichtungen in einer rechtlichen Grauzone liegen. Ferner wird vorgeschlagen, Umweltverbände an der Formulierung von Selbstverpflichtungen zu beteiligen.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Selbstverpflichtungen sind eine sinnvolle Ergänzung des umweltpolitischen Instrumentariums. Sie binden die Akteure in der Wirtschaft als verantwortliche Partner in die Umweltpolitik ein. Selbstverpflichtungen müssen jedoch das bleiben, was ihr Name sagt: eine Beteiligung Dritter würde das Instrument ad absurdum führen."

Gentechnik

Das Gutachten enthält zahlreiche weiterführende Ansätze für Fragen des Gentechnikrechts und des Vollzugs bei der Freisetzung und beim Inverkehrbringen transgener Kulturpflanzen. Insgesamt hält der Umweltrat "die - ohne Zweifel vorhandenen - Risiken der Gentechnik, die mit einer breiten Einführung in der Landwirtschaft verbunden sind, für tragbar". Wertungswidersprüche zwischen konventionellen und transgenen Pflanzen seien gesundheits- und umweltpolitisch kaum begründbar.

Damit nimmt der Sachverständigenrat zur Anwendung der neuen Biotechnologien eine vorsichtig positive Haltung ein. Die Ministerin verwies in diesem Zusammenhang auf die wachsende Bedeutung biotechnologischer Verfahren im Bereich des Umweltschutzes.

So seien von der Gentechnik sowohl in der Industrie als auch in der Landwirtschaft wichtige Beiträge zur Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produktionsverfahren zu erwarten. Mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen würden schon heute zahlreiche Schadstoffe abgebaut. Auch können gentechnisch veränderte Organismen den Bedarf an Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Medikamenten verringern und damit zur Versöhnung von Landwirtschaft und Naturschutz beitragen.

Kreislaufwirtschaft

Der Sachverständigenrat befürwortet die im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angelegte Öffnung der Abfallwirtschaft für den Markt, betrachtet sie aber insgesamt als zu zaghaft. Kritisiert wird beispielsweise die nach wie vor bestehende Andienungspflicht von Hausmüll an die öffentlichen Entsorger sowie die Aufrechterhaltung des Entsorgungsmonopols für Sonderabfälle.

Die Ministerin verwies darauf, daß die Ausgestaltung der Kreislaufwirtschaft - wie der Rat selber sagt - schrittweise und mit Augenmaß erfolgen müsse. Mit Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz seien die Weichen im Oktober 1996 konsequent auf Deregulierung und private Verantwortung gestellt worden. Nun komme es darauf an, den gesetzlichen Rahmen behutsam und in enger Kooperation mit den Betroffenen mit konkreten Regelungen auszufüllen.

Besonders zu begrüßen sei in diesem Zusammenhang die Zustimmung des SRU zur Novelle der Verpackungsverordnung, die vom Bundesrat noch immer blockiert werde. Hier und da erhobenen Forderungen nach einer kurzfristigen grundlegenden Umgestaltung der gesamten Verpackungsentsorgung wird damit eine Absage erteilt.

Sondergutachten "Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz"

Zugleich mit dem Gesamtgutachten wurde vom Sachverständigenrat das Sondergutachten "Flächendeckend wirksamer Grundwasserschutz" überreicht. Eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung der Grundwasservorkommen in Deutschland erfordere nach Auffassung des Umweltrates eine flächendeckende Vorsorgestrategie.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich danke dem Sachverständigenrat, daß er das Thema Grundwasser in einem eigenen Sondergutachten aufgegriffen hat. Das Gutachten bestätigt und unterstützt unseren umweltpolitischen Grundsatz eines vorsorgenden, nutzungsunabhängigen, und flächendeckenden Grundwasserschutzes und es enthält interessante Ansätze, die wir prüfen werden. Jüngste Berichte der Länder belegen, daß das Grundwasser insbesondere durch diffuse Stickstoff- und Pflanzenschutzmitteleinträge gefährdet ist."

Das Grundwasser verdiene verstärkte Aufmerksamkeit nicht nur der Umweltpolitiker. Mit rund 70 Prozent ist es größter Trinkwasserlieferant in Deutschland. Viele Prozesse im Naturhaushalt werden durch seine Menge und Beschaffenheit beeinflußt. Auch die Vereinten Nationen haben die elementare Bedeutung des Grundwasser für eine nachhaltige Entwicklung unterstrichen und den Tag des Wassers am 22. März 1998 unter das Motto gestellt: "Grundwasser, die unsichtbare Ressource."

Über den Sachverständigenrat für Umweltfragen:

Der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen besteht aus sieben Mitgliedern und ist ein in seiner Tätigkeit unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung. Er erstellt alle zwei Jahre jeweils Ende Februar ein Gesamtgutachten zur Beurteilung der Umweltbedingungen in Deutschland und gibt Handlungsempfehlungen zur Fortentwicklung der Umweltpolitik. Darüber hinaus kann der Rat zu Einzelfragen Gutachten erstatten oder Stellungnahmen abgeben.

27.02.1998 | Pressemitteilung 10/98 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM744
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