Der Vorsorgegedanke muss im Bodenschutz ein größeres Gewicht erhalten. Dafür hat sich heute in Berlin die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Simone Probst, ausgesprochen. Anlässlich der Übergabe des Gutachtens "Wege zum vorsorgenden Bodenschutz" des Wissenschaftlichen Beirats Bodenschutz (WBB) sagte Simone Probst: "Der Boden ist - neben Luft und Wasser - eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Schädliche Bodenveränderungen erfolgen meist schleichend über lange Zeiträume. Es ist unser Anspruch, nachfolgenden Generationen eine intakte Umwelt und gleichzeitig Freiräume für wirtschaftliche Betätigung zu hinterlassen." Zur Erreichung dieses Ziels seien, so Simone Probst, mit dem im Frühjahr vergangenen Jahres in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetz sowie der Bodenschutz- und Altlastenverordnung bereits erste wichtige Schritte getan worden. Allerdings beschränke sich die Vorsorge bislang im wesentlichen auf die Vermeidung bestimmter Schadstoffeinträge. "Wir sind der Meinung, dass dieser Teil der Vorsorge weiter auszubauen ist. Vorsorge muss überall dort getroffen werden, wo Boden in Anspruch genommen wird oder wo Auswirkungen auf den Boden zu erwarten sind. Die Vorsorge von heute vermeidet die Altlasten von morgen!", erklärte Simone Probst.
Der WBB wurde im Dezember 1998 durch Bundesumweltminister Jürgen Trittin einberufen. Ihm gehören acht Wissenschaftler unterschiedlicher Fachrichtungen an. Das heute vorgelegte Gutachten fasst den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand der Bodenvorsorge zusammen und enthält rund 90 Vorschläge und Empfehlungen zur Verbesserung der Vorsorge. Neben bereits bekannten Problemen wie z. B. der Erosion und der Bodenverdichtung behandelt das Gutachten auch bisher weniger beachtete Themen, wie etwa Güteanforderungen an im Boden eingesetzte Materialien und Produkte, den Eintrag von Human- und Tierarzneimitteln in den Boden oder mögliche Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen durch gentechnisch veränderte Organismen. Der WBB ist sich bewusst, dass seine Vorschläge in ihrer Gesamtheit nicht kurzfristig umgesetzt werden können. Er regt daher ein zeitlich abgestuftes Handlungsprogramm an, dass nach kurz-, mittel- und langfristigen Gesichtspunkten gegliedert ist.
Eine Kurzfassung des Gutachtens kann im BMU-Pressereferat abgerufen werden.