25 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen

03.03.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 11/98
Thema: Artenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Bundesumweltministerin Angela Merkel hebt die Bedeutung des CITES-Abkommens hervor

Bundesumweltministerin Angela Merkel hebt die Bedeutung des CITES-Abkommens hervor

Vor genau 25 Jahren wurde am 3. März 1973 in Washington das "Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES -Convention on International Trade in Endagered Species of Wild Fauna and Flora)" - kurz "Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA)" unterzeichnet. Seitdem hat sich die Konvention zum weltweit wichtigsten Instrument im Hinblick auf den Schutz von gefährdeten freilebenden Tier- und Pflanzenarten entwickelt, die durch Handelsinteressen in ihrem Bestand bedroht sind. Dies wird besonders deutlich durch den Beitritt von mehr als 140 Staaten, obwohl das Übereinkommen jedem einzelnen Staat vielfache Verpflichtungen im Hinblick auf die Verantwortung für die eigene Natur und gleichzeitig über Kontroll- und Vollzugsmaßnahmen auferlegt.

Die Bundesrepublik Deutschland gehörte 1973 schon zu den Unterzeichnerstaaten und setzte das Abkommen als erster EU-Staat mit Wirkung ab 20. Juni 1976 in Kraft.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen hat in den zurückliegenden 25 Jahren maßgeblich dazu beigetragen, viele Tier- und Pflanzenarten, die durch internationale Handelsinteressen bedroht waren oder z.T. noch sind, vor der endgültigen Ausrottung zu bewahren. Beispiele hierfür sind der asiatische und afrikanische Elefant und die Nilkrokodile. Zusätzlich rückt in den letzten Jahren verstärkt der Pflanzenbereich in den Vordergrund. Hier führt z. B. die Einrichtung von speziell geprüften Vermehrungsbetrieben für Kakteen und Orchideen zu einer Entlastung der wildlebenden Populationen."

Initiativen der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des WA

Die Bundesrepublik Deutschland hat maßgeblich zur Weiterentwicklung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens beigetragen. Allein in den Jahren von 1979 bis 1989 kamen ca. 30 % aller von den EG-Staaten gestellten Anträge für eine Unterschutzstellung von Arten aus Deutschland. Beispiele für erfolgreiche deutsche Initiativen sind das internationale Handelsverbot von Pott-, Finn- und Seiwal sowie der Tigerkatze.

Insgesamt gesehen ist Deutschland von allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union der Vertragsstaat mit den meisten Anträgen und der höchsten Erfolgsquote im Hinblick auf die Unterschutzstellung von Arten.

Was schützt das WA

Das WA sieht ein umfassendes Kontrollsystem für den grenzüberschreitenden Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten vor, das sich auch auf Teile davon oder hieraus gewonnene Erzeugnisse erstreckt. Entsprechend ihrem Gefährdungsgrad sind die Arten in drei Anhangslisten aufgeführt.

  • Anhang I listet weltweit vom Aussterben bedrohte Arten auf. Hierzu gehören u.a. alle Menschenaffen, alle Meeresschildkröten, alle Nashornarten, Spitzkrokodil, Nilkrokodil, Jaguar und Tiger, eine Reihe von Papageienvögeln und Kakadus sowie der asiatische Elefant. Zu den in Anhang I aufgenommenen Pflanzen zählen viele Kakteen, Orchideen und Wolfsmilchgewächse. Für diese Arten ist der grenzüberschreitende kommerzielle Handel praktisch ausgeschlossen.
  • Anhang II enthält Arten, deren Erhaltungssituation noch eine vorsichtige wirtschaftliche Nutzung unter wissenschaftlicher Kontrolle zuläßt. Hierzu gehören so unterschiedliche Arten wie das Nilpferd, der Große Ameisenbär und der See-Elefant, Paradiesvögel und Chamäleons, einige Tillandsienarten, Schneeglöckchen und Alpenveilchen. Für den Handel mit Anhang-II-Arten ist jeweils eine Genehmigung des Ausfuhrstaates notwendig. Die Ausfuhrstaaten können also durch Verweigerung der Genehmigung oder Einschränkung auf eine bestimmte jährliche Höchstzahl von Exemplaren den Handel regeln.
  • Anhang III schließlich listet solche Arten auf, die von bestimmten Ursprungsländern mit Handelseinschränkungen belegt werden. So hat Kanada die einheimischen Walroßbestände auf die Liste setzen lassen, Tunesien seine Gazellenarten oder das westafrikanische Chana seine zahlreichen Reiher-, Tauben- und Entenarten. Anhang-III-Arten dürfen nur eingeführt werden, wenn entweder der im Anhang zur entsprechenden Art vermerkte Staat eine Ausfuhrgenehmigung erteilt hat oder durch ein amtliches Ursprungszeugnis nachgewiesen ist, daß sie aus einem nicht in Anhang III aufgeführten Staat stammen.

Die zuständige Behörde für die Erteilung der Einfuhr- und Ausfuhrgenehmigung ist das Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn.

Alle zwei Jahre findet eine Konferenz der Vertragsstaaten statt, auf der die Anhänge überprüft und, wenn nötig, verändert werden. Bereits geschützte Arten dürfen nur zurückgestuft oder ganz aus dem Schutz entlassen werden, wenn wissenschaftliche Untersuchungen ergeben haben, daß sich die Bestandssituation dieser Arten entsprechend verbessert hat.

Heilpflanzen

Im Pflanzenbereich hat sich das WA viele Jahre hauptsächlich mit Zierpflanzen befaßt, andere Pflanzengruppen und Nutzungsformen blieben weitgehend außer Betracht. Dabei werden Pflanzen in großen Mengen als Rohmaterial für die Gewürz-, Kosmetik- und Heilpflanzenindustrie genutzt. Deutschland ist weltweit nach Hong Kong, Japan und den USA der viertgrößte Einführer für solche Güter, aber auch bei Ausfuhren steht Deutschland an dritter Stelle.

In der Mehrzahl stammt die Ware aus Wildsammlungen; die Frage, ob in den Ursprungsländern nachhaltig genutzt wird, kann kaum beantwortet werden. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesamt für Naturschutz eine umfassende Studie erstellt, die den Umfang und die Strukturen des Heilpflanzenhandels in Deutschland untersucht.

Zur Koordinierung der weltweiten Anstrengungen zum Schutz gefährdeter Heilpflanzenarten wurde 1994 eine Spezialistengruppe der IUCN ins Leben gerufen, die unter maßgeblicher Beteiligung Deutschlands einen globalen Aktionsplan zum Schutz gefährdeter Heilpflanzenarten erarbeitet.

Die in der Anlage beigefügte Übersicht über die Einfuhren der nach dem WA geschützten lebenden Tiere und Pflanzen von 1993 -1997 mit Erläuterungen gibt einen Überblick über die aktuelle Entwicklung des Importvolumens für die Bundesrepublik Deutschland.

Übersicht der Einfuhren nach dem WA geschützter lebender Tiere und Pflanzen 1993 - 1997
Arten WA-Anhang 1993 1994 1995 1996 1997*
Anhang I 56 42 56 28 53
Säugetiere Anhang II 420 558 618 723 534
Anhang III 10 13 2 7 1
Gesamt 486 613 676 758 578
Anhang I 40 84 112 93 92
Vögel Anhang II 15865 13716 12695 8026 6936
Anhang III 58919 55237 46095 62772 64247
Gesamt 74824 69037 58902 70891 71275
Anhang I 19 10 1 6
Reptilien Anhang II 29134 29088 27765 27820 24931
Anhang III 121 343 411 12
Gesamt 29274 29431 27775 28232 24949
Anhang I 6 1
Amphibien Anhang II 354 269 1280 1330 1680
Anhang III
Gesamt 360 270 1280 1330 1680
Anhang I 11 3 1
Wirbellose Anhang II 128493 421957 448793 404059 166657
Tiere Anhang III
Gesamt 128493 421968 448796 404059 166658
Anhang I 6059 42299 33283 42430 23759
Pflanzen Anhang II 566632 1396157 485981 466179 382444
Anhang III
Gesamt 572691 1438456 519264 508609 406203

* vorläufige noch nicht veröffentlichte Zahlen

Erläuterungen zu den Einfuhrzahlen (1993 - 1997) nach dem WA geschützter Exemplare in die Bundesrepublik Deutschland

(Quelle: Einfuhrstatistik des Bundesamtes für Naturschutz)

1. Der in den Berichtsjahren 1996 und 1997 zu verzeichnende Rückgang der Einfuhrzahlen bei Vögeln des Anhanges II ist hauptsächlich auf den erheblichen Rückgang der Einfuhren von lebenden Papageien zurückzuführen. Während im Jahr 1995 noch über 3.000 in der freien Natur gefangene Graupapageien importiert wurden, gelangten 1996 nur noch etwa 2.400 Exemplare dieser afrikanischen Papageienart nach Deutschland. Im Jahr 1997 setzte sich dieser Trend weiterhin fort und es wurden nur noch ca. 1.000 Graupapageien in die Bundesrepublik importiert.

2. Ganz anders als bei den Anhang II Vögeln hat sich dagegen der Handel mit Vögeln des Anhanges III entwickelt. Die Einfuhrzahlen haben hier seit 1995 beinahe stetig zugenommen. Hauptsächlich gehandelt werden in diesem Bereich körnerfressende Kleinvögel, wie zum Beispiel Amadinen oder Prachtfinken aus ost- und westafrikanischen Herkünften.

3. Eine positive Entwicklung ist seit 1993 bei der Einfuhr von lebenden Reptilien für die Terraristik-Liebhaber eingetreten. Im Jahr 1989 waren von den ca. 15.000 importierten Reptilien des Anhanges II über 50 % der Exemplare aus Zuchtbetrieben stammte. Diese erfreuliche Entwicklung setzte sich auch im Jahr 1997 fort.

4. Die Zunahme der Einfuhren der lebenden Amphibien seit 1993 ist hauptsächlich auf die Unterschutzstellung des Goldfröschchens, Mantella aurantiaca durch seine Aufnahme in Anhang II des WA auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz im November 1994 zurückzuführen. Der Antrag war von Deutschland erarbeitet und 1994 zur Beschlußfassung den Vertragsstaaten unterbreitet worden. Die Einfuhrzahlen dieser endemischen Art Madagaskars betragen für Deutschland für die Berichtsjahre 1995 und 1997 zwischen 800 und 1.100 Exemplare pro Jahr.

5. Positiv ist auch die Entwicklung im Pflanzenhandel zu bewerten. Hier haben seit dem Inkrafttreten des WA´s die Einfuhren künstlich vermehrter Orchideen und Kakteen und andere Sukkulenten ständig zugenommen.

03.03.1998 | Pressemitteilung 11/98 | Artenschutz
https://www.bmuv.de/PM741
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