Regierungen beraten über weltweites Verbot von Quecksilberminen

23.09.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 314/17
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Morgen beginnt die erste Vertragsstaatenkonferenz zum Quecksilber-Übereinkommen von Minamata. Bisher haben 76 Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland - das Übereinkommen ratifiziert.

Erste Vertragsstaatenkonferenz zum Minamata-Abkommen in Genf

Morgen beginnt die erste Vertragsstaatenkonferenz zum Quecksilber-Übereinkommen von Minamata. Bisher haben 76 Staaten – darunter auch die Bundesrepublik Deutschland - das Übereinkommen ratifiziert. Das hochgiftige Schwermetall Quecksilber kann sich aufgrund seiner Flüchtigkeit über große Distanzen - vor allem über die Luft und das Wasser - verbreiten. Der Einsatz von Quecksilber und Quecksilberverbindungen und die damit verbundenen Austräge und Freisetzungen in die Luft, das Wasser und den Boden sollen mit dem Übereikommen weltweit begrenzt und Menschen und Umwelt vor dieser gefährlichen Substanz geschützt werden. In der EU werden die Nutzung und die Emission von Quecksilber bereits streng reguliert.

Die erste Vertragsstaatenkonferenz findet vom 24. bis 29.September in Genf statt. Das Minamata-Übereinkommen ist am 16. August 2017 in Kraft getreten. Deutschland hatte das Abkommen im September ratifiziert.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Minamata-Übereinkommen ist ein großer Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik. Damit haben wir eine globale Minderungsstrategie, mit der sich die Gefahren dieses hochgiftigen Stoffes deutlich verringern lassen."

Das Übereinkommen sieht ein Verbot vor, neue Quecksilberminen zu eröffnen, und schränkt die Verwendung von Quecksilber in industriellen Prozessen ein. Des Weiteren wird die Nutzung von Quecksilber im kleingewerblichen Goldbergbau mittelfristig verboten. Die Unterzeichnerstaaten müssen in diesem Zusammenhang dafür Sorge tragen, keine neuen Quecksilberminen zu betreiben und den bestehenden Abbau auf fünf bis fünfzehn Jahre zu beschränken.

Darüber hinaus legt das Abkommen Regeln zur Wiedergewinnung und Verwertung bereits bestehender Quecksilbermengen und für den Umgang mit Quecksilberabfällen fest.

Im Fokus der Verhandlungen stehen die Einrichtung eines ständigen Sekretariats, das die Umsetzung der Vorschriften des Übereinkommens fördern und überwachen soll, sowie das Budget. Ferner sollen Richtlinien zur praktischen Umsetzung der Vorschriften verabschiedet werden.

Mögliche Folgen, auch kleinster Mengen Quecksilber, sind Schädigungen des Nerven-, Atmungs- und Verdauungssystems. Insbesondere Schwangere, Säuglinge und Kinder sind gefährdet. Die Quecksilber-Konzentrationen in Deutschland fallen in der Regel so gering aus, dass keine Gefahr für die Gesundheit besteht.

23.09.2017 | Pressemitteilung Nr. 314/17 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM7386
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