Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Bundesregierung hat heute einen Gesetzentwurf zur Ratifizierung des "Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel" beschlossen.
Das Abkommen von 1996 sieht den Schutz von Wasservogelarten des gesamten afrikanisch-eurasischen Wanderungensystems vor. Es schützt insbesondere die wandernden Wasservogelarten, die zwischen Brut- und Überwinterungsgebieten weite Strecken zurücklegen müssen und bei diesen Wanderungen sowie in den Gebieten selbst vielfältigen Gefährdungen unterliegen. Der Weißstorch z. B. brütet in Deutschland und ist geschützt. Aber in anderen Teilen des Abkommensgebietes und auf seinen Wegen in die Überwinterungsgebiete findet er immer weniger Rastgebiete und kann trotz ungünstiger Erhaltungssituation im Ausland bejagt werden. Ziel ist deshalb, den bei uns heimischen Arten auch außerhalb der Europäischen Gemeinschaft hinreichend Schutz zu gewähren.
In dem Abkommen werden der Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wasservögeln als Einheit betrachtet. Damit bildet es für alle Mitgliedstaaten eine gute Basis, um Konflikte von Wasservogelarten mit der Land- und Fischereiwirtschaft international koordiniert lösen zu können. Das Abkommen ist zudem ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Konvention zur biologischen Vielfalt in Deutschland. Bei der 1. Vertragsstaatenkonferenz 1999 in Kapstadt soll über Bonn als endgültigen Sitz des Sekretariats des Abkommens entschieden werden.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Abkommen ist ein wichtiger Schritt im internationalen Vogelschutz. Deutschland hat sich schon früh für den Schutz der Wasservogelarten eingesetzt. So war die Aufnahme von 50 Wasservogelarten in Anhang II der Bonner Konvention eine wichtige Voraussetzung, daß diese Tierarten später in das jetzige Wasservogelabkommen aufgenommen werden konnten."