Möglichen Gesundheitsrisiken durch Lärm muß entgegengesteuert werden

10.02.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 5/98
Thema: Lärm
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Verringerung des Straßenverkehrslärms auf 65 dB(A) als mittelfristiges Umweltqualitätsziel angestrebt

Verringerung des Straßenverkehrslärms auf 65 dB(A) als mittelfristiges Umweltqualitätsziel angestrebt

"Die Lärmbelastung ist in einem dichtbesiedelten und hochindustrialisierten Land wie Deutschland ein von der Bevölkerung als besonders gravierend empfundenes Problem. An erster Stelle steht dabei der Verkehrslärm. Trotz erheblicher Anstrengungen und Teilerfolge bei der Lärmbekämpfung besteht hier vor allem an bestehenden Straßen und Schienenwegen und im Umland von Flughäfen nach wie vor drängender Handlungsbedarf," erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel anläßlich des heute stattfindenden Symposiums zum Thema "Gesundheitsrisiken durch Lärm". Wissenschaftler und Experten aus dem Umwelt- und dem Gesundheitsbereich diskutieren mit Vertretern der Bundesregierung und interessierten gesellschaftlichen Gruppen über die Belastung der Bevölkerung durch Lärm, über die Bedeutung des Lärms als Streßfaktor und über Strategien zur Verringerung des Lärms; im Mittelpunkt steht dabei der Straßenverkehrslärm im Innerortsbereich.

Ausgangspunkt für dieses Symposium ist ein Bericht, der vom Arbeitskreis "Schutz der menschlichen Gesundheit" vorgestellt worden war. Dieser aus Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppierungen zusammengesetzte Arbeitskreis war gemeinsam mit fünf weiteren Arbeitskreisen von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel im Rahmen der Initiative "Schritte zu einer nachhaltigen, umweltgerechten Entwicklung" ins Leben gerufen worden und hatte auf Gesundheitsrisiken durch Straßenverkehrslärm hingewiesen. Daß Lärm als ernst zu nehmender Streßfaktor wirken und zu erheblichen Belastungen führen kann, bestätigen Untersuchungen der vergangenen Jahre. Darüber hinaus verdichten sich durch neuere Studien die Hinweise, daß auch das Risiko für das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen ab einer bestimmten Lärmintensität zunimmt. Risikoerhöhungen für Herz-Kreislauferkrankungen können diesen Untersuchungen zufolge bei Dauerbelastungen durch Straßenverkehrslärm oberhalb von 65 dB(A) (Mittelungspegel) einsetzen. Daher empfiehlt der Arbeitskreis "Schutz der menschlichen Gesundheit", geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um eine in Deutschland noch vielerorts bestehende Überschreitung des Lärmbelastungspegels von 65 dB(A) (Mittelungspegel) auf Werte unterhalb dieses Lärmpegels zu mindern.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die vom Vorsorgegedanken geleitete Forderung nach weitergehenden Lärmminderungen im Bereich des Straßenverkehrs wird auf diesem Symposium aus Sicht der Wissenschaft diskutiert werden. Die sich verdichtenden Hinweise, daß Lärmbelastungen einen Mittelungspegel von mehr als 65 dB(A) aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes zumindest langfristig nicht überschreiten sollten, müssen Anlaß für die Politik sein, sich die dauerhafte Unterschreitung dieses Wertes zum Ziel zu setzen und Strategien dafür zu entwickeln, wie dieser Zielwert auch unter den heutigen Randbedingungen der Finanzknappheit und der absehbaren weiteren Verkehrsentwicklung erreicht werden kann. Maßnahmen zur Minderung des Lärms an den Fahrzeugen, den Reifen und den Fahrbahnbelägen kommt weiterhin hohe Priorität zu. Ferner müssen die Möglichkeiten der Lärmminderungsplanung umfassend genutzt werden. Und schließlich brauchen wir ein übergreifendes Konzept zur nachhaltigen umweltverträglichen Entwicklung unseres Verkehrswesens, das auch den Verkehrslärm einschließt."

Im September 1997 hat die Bundesregierung das Konzept "Luftverkehr und Umwelt" beschlossen. Darin strebt sie an, daß die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und die EU für neue Flugzeugtypen Lärmgrenzwerte festsetzen, die die heutigen Grenzwerte um wenigstens 3 dB(A) unterschreiten. Ferner verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Einsatz umweltfreundlicher Flugzeuge durch lärmbezogene Landegebühren weiter zu fördern. Für Fluggesellschaften und private Flugzeughalter bietet die Staffelung der Landegebühren an den Flughäfen und Landeplätzen in Abhängigkeit von der tatsächlichen Lärmentwicklung des Flugzeugs einen finanziellen Anreiz zur Anschaffung lärmarmer Flugzeuge. Diese Anreize haben bisher wesentlich dazu beigetragen, daß bereits heute der Anteil der lärmarmen Flugzeuge auf deutschen Verkehrsflughäfen bundesweit bei über 80 Prozent, auf einzelnen Flughäfen sogar bei etwa 95 Prozent liegt. Die Bundesregierung befürwortet auch örtliche Start- und Landeverbote in den Nachtstunden für Flugzeuge, die nicht dem neuesten Stand der Technik entsprechen. In ähnlicher Weise soll dem Ruhebedürfnis der Anlieger an kleinen Landeplätzen Rechnung getragen werden. Hier ist eine Novellierung der geltenden Landeplatz-Verordnung vorgesehen.

Zur Verminderung des Schienenverkehrslärms sind - wegen des grenzüberschreitenden Verkehrs - in erster Linie international abgestimmte Regelungen zur Emissionsbegrenzung bei Schienenfahrzeugen sowie schalltechnische Verbesserungen am Gleis geplant. Außerdem sind Sanierungsmaßnahmen an vorhandenen, besonders belasteten Schienenstrecken erforderlich.

Aufgrund der Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Arbeitsschutzes und des Bauplanungsrechts stellen Industrie- und Gewerbebetriebe heute ein weniger bedeutendes Lärmschutzproblem dar. Mit der geplanten Novelle der Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) wird der anlagenbezogene Lärmschutz an den technischen Fortschritt angepaßt. Nach Abschluß der Novelle der TA Lärm wird sich der Handlungsschwerpunkt des nicht verkehrsbezogenen Lärmschutzes zunehmend auf besonders problematische Maschinen und Geräte verlagern, die vorwiegend im Bausektor, aber auch im Freizeit- und Hobbybereich eingesetzt werden. Daß über die europaweit harmonisierten Grenzwerte für bestimmte Baumaschinen und andere Produkte hinaus anspruchsvollere Geräuschanforderungen möglich sind, beweisen die Umweltzeichen (der Blaue Engel), die inzwischen für zahlreiche Produkte vergeben wurden.

10.02.1998 | Pressemitteilung 5/98 | Lärm
https://www.bmuv.de/PM732
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