Atomgesetznovelle passiert Bundesrat und Bundestag

06.02.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 15/98 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Gestern hatte der Bundestag seinen Gesetzesbeschluß bekräftigt. Heute hat der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt. Nach der Auffassung von Bundestag und Bundesregierung bedurfte das Gesetz dieser Zustimmung jedoch nicht.

Da der Bundesrat darauf verzichtet hat, zugleich Einspruch einzulegen, wird die Bundesregierung das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zuleiten.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße den raschen Abschluß des Verfahrens. Mit der Atomgesetznovelle sind dringende praktische Fragen geregelt, über die mit der SPD trotz mehrfacher Anläufe keine Verständigung erzielt werden konnte. Die SPD wollte die Konsensgespräche auf Entsorgungsfragen beschränken. Durch die Gesetzesnovelle sind die Hindernisse dafür aus dem Weg geräumt. Die praktischen Frage der Entsorgung berühren alle Beteiligten. Sie können nur in gemeinsamer Verantwortung gelöst werden. Die nächsten CASTOR-Transporte werden zeigen, ob die SPD sich ihrer Mitverantwortung bewußt ist."

06.02.1998 | Pressemitteilung 15/98 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM731
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