In Deutschland werden künftig keine Neuzulassungen für FCKW-haltige Dosieraerosole, die in der Asthmatherapie eingesetzt werden, mehr erteilt. Diese Entscheidung hat das Bundesinstitut für Arzneimittelforschung (BfArM) heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Bundesumweltminister Jürgen Trittin bezeichnete dies als einen weiteren wichtigen Schritt zum endgültigen Ausstieg aus diesen ozonschichtschädigenden Substanzen. "Alternative Treibmittel sind nunmehr ausreichend verfügbar, so dass der Gesundheitsschutz und die Versorgung der betroffenen Patienten mit den notwendigen Präparaten voll gewährleistet ist. Mit dieser Entscheidung hat die Bundesrepublik ihre Vorreiterrolle beim Schutz der Ozonschicht erneut bekräftigt, denn diese Maßnahme ist weltweit bislang ohne Beispiel. Ich hoffe, dass andere Länder diesem Schritt möglichst rasch folgen werden," erklärte Trittin. Die Entscheidung des BfArM beruht auf der FCKW-Verbotsordnung von 1991. Sie sieht vor, sobald Ersatzstoffe für FCKW-haltige Anwendungen auf dem Markt ausreichend verfügbar sind, die Verwendung dieser ozonschichtschädigenden Stoffe einzustellen. Dies ist nach Aussicht des BfArM in Deutschland auch bei Medizinalsprays nunmehr gegeben. Die Industrieländer haben sich im Rahmen des Montrealer Protokolls verpflichtet, die Anwendung FCKW-haltiger Dosieraerosole spätestens bis 2005 zu verbieten. Die Europäische Union strebt ein Verbot ab 2003 an.
Wenn Medizinalsprays allerdings zur Anwendung im akuten Notfall bestimmt sind (Präparatklasse A) kann eine bestehende Zulassung letztmalig bis Ende dieses Jahres verlängert werden. Damit wird es ab 2001 keine FCKW-haltigen Dosieraerosole auf dem deutschen Markt geben, denn auch das Inverkehrbringen dieser Produkte über Importe ist nicht mehr möglich.
Ausstieg aus FCKW-haltigen Arzneimitteln
07.01.2000
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
07.01.2000
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Pressemitteilung
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