Tschechien beteiligt Bürgerinnen und Bürger an seinem Konzept zur Atommüll-Entsorgung

12.07.2017
Flagge von Tschechien
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 246/17
Thema: Umweltprüfungen UVP/SUP
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) beteiligt Tschechien die Öffentlichkeit bis zum 18. August 2017 an der Erstellung seines Konzepts zur Entsorgung radioaktiver Abfälle.

Im Rahmen einer grenzüberschreitenden Strategischen Umweltprüfung (SUP) beteiligt Tschechien die Öffentlichkeit an der Erstellung seines Konzepts zur Entsorgung radioaktiver Abfälle. Bis zum 18. August 2017 können Bürgerinnen und Bürger auch aus Deutschland bei der zuständigen tschechischen Behörde Stellungnahmen beziehungsweise Eingaben einreichen.

Die Tschechische Republik hat ihr im Jahr 2002 vorgelegtes Konzept zur Entsorgung bestrahlter Brennelemente und radioaktiver Abfälle angepasst. Das neue Entsorgungskonzept berücksichtigt die zusätzlichen Abfälle aus dem Bau neuer Reaktorblöcke und der geplanten Laufzeitverlängerung bestehender Atomkraftwerke. Es wurde an aktuelle rechtliche und politische Festlegungen auf nationaler und internationaler Ebene angepasst. Konkret sieht das Entsorgungskonzept für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle die Inbetriebnahme eines tiefengeologischen Endlagers bis 2065 vor. Zudem enthält es Ausführungen zur Entsorgung schwach- und mittelradioaktiver Abfälle, zur Zwischenlagerung, zu finanziellen Aspekten der Entsorgung, zu Forschung und zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Das tschechische Umweltministerium hat die Bundesregierung darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes entsprechend den Ergebnissen des Umweltberichts außerhalb der Staatsgrenze der Tschechischen Republik keine direkten Umweltauswirkungen nach sich ziehe. Keiner der Standorte, die für eine unterirdische Endlagerung in der Tschechischen Republik potentiell in Frage kommen, befinde sich nahe der tschechischen Staatsgrenze.

Bürgerinnen und Bürger können die von der Tschechischen Republik übersandten Unterlagen auf den Internetseiten des Bundesumweltministeriums herunterladen. Zudem können die SUP-Unterlagen bis zum 18.08.2017 an folgenden Stellen eingesehen werden:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bibliothek Dienstsitz Berlin), Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin, Mo. – Fr. 8:30 bis 15:00 Uhr

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (Bibliothek Dienstsitz Bonn), Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, Mo. – Do. 8:30 bis 16:00 Uhr und Fr 8:30 bis 15:00 Uhr

Stellungnahmen bzw. Eingaben können in deutscher Sprache auf dem Postweg eingereicht werden an (für die oben genannte Frist ist der Eingang maßgeblich):

Ministry of the Environment/ Ministerstvo životního prostředí
Department of EIA and IPPC
Vrsovicka 65
100 10 Praha 10 Tschechische Republik

Alternativ besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen beziehungsweise Eingaben per E-Mail an posta@mzp.cz  zu versenden.

Hinweis zur Frist:
Es ist zu beachten, dass nicht fristgerecht erhobene Einwendungen im weiteren Verfahren möglicherweise nach tschechischem Recht ausgeschlossen sind. Verspätet vorgebrachte Einwendungen fließen somit gegebenenfalls nicht mehr in den Entscheidungsfindungsprozess ein.

Hinweis zum Datenschutz:
Möglichweise sieht das tschechische Recht vor, dass Kommentare/Stellungnahmen, inklusive die der deutschen Öffentlichkeit, veröffentlicht werden. Sofern Sie der Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme nicht zustimmen, machen Sie dies in Ihrer Nachricht an die tschechische Behörde deutlich.

12.07.2017 | Pressemitteilung Nr. 246/17 | Umweltprüfungen UVP/SUP
https://www.bmuv.de/PM7249
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