Merkel: Bau neuer Müllverbrennungsanlagen zur Behandlung von Restabfällen notwendig

30.01.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 12/98 S
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Vor dem Hintergrund anhaltender Diskussionen um die Perspektiven der Abfallwirtschaft in den neuen Bundesländern, insbesondere um die Errichtung von Verbrennungskapazitäten, erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:

"In den 90er Jahren wurde in Deutschland eine Wende in der Abfallpolitik eingeleitet. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hat eine Umorientierung von der "Wegwerfgesellschaft" hin zur Kreislaufwirtschaft vorgenommen und einen umfassenden Strukturwandel in Gang gesetzt, der mit einem deutlichen Rückgang der Abfallmengen insgesamt und - durch zunehmende Verwertung - vor allem der Restabfälle zur Beseitigung verbunden ist. Dies hat dazu geführt, daß insbesondere Deponiekapazitäten in Deutschland für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ausreichend vorhanden sind. Um Überkapazitäten und damit einen weiteren Anstieg der Gebührenbelastung für die Bürger zu vermeiden, ist es daher notwendig, daß die öffentlich - rechtlichen Entsorgungsträger stärker als bisher zusammenarbeiten und überregionale Verbundlösungen praktizieren. Die Errichtung neuer Deponien ist auf absehbare Zeit nicht erforderlich. Die Nichtauslastung von Müllverbrennungskapazitäten, die derzeit in einigen Regionen festzustellen ist, hängt u.a. mit der aus Umweltsicht bedenklichen Vorgehensweise in einigen Bundesländern zusammen, unbehandelte Abfälle an thermischen Behandlungsanlagen vorbei zu Dumpingpreisen auf zum Teil ökologisch unzureichende Deponien abzulagern. Spätestens ab dem Jahr 2005, wenn kein unbehandelter Restmüll mehr auf Deponien abgelagert werden darf, reichen die vorhandenen thermischen Abfallbehandlungsanlagen nicht mehr aus. Dies gilt insbesondere für die neuen Bundesländer, in denen bisher keine derartigen Anlagen existieren. Deshalb besteht hier die Notwendigkeit, zügig die entsprechenden Verbrennungskapazitäten zu errichten."

30.01.1998 | Pressemitteilung 12/98 S | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM724
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