Phosphor – zu wertvoll für die Müllverbrennung

05.07.2017
Klärschlammbehandlungsanlage
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 235/17
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag jetzt billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden.

Neue Klärschlammverordnung stellt die Weichen für Wiedergewinnung

Phosphor ist der verborgene Schatz im Klärschlamm. Trotzdem wird er immer noch in Müllverbrennungsanlagen vernichtet. Das soll in Zukunft anders werden. Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag jetzt billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Das schont die endlichen Phosphorressourcen und verringert Schadstoffeinträge in Böden.

Phosphor wird vor allem als Düngemittel eingesetzt. Bei der Herstellung von mineralischen Phosphordüngern ist Deutschland – wie auch fast alle anderen EU- Staaten – vollständig von Importen abhängig. Theoretisch können diese Importe zu 50 bis 60 Prozent durch Phosphor aus Klärschlamm ersetzt werden. Um diesem Ziel näher zu kommen, verpflichtet die neugefasste Klärschlammverordnung vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen.

Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten - und damit in vorwiegend ländlich geprägten Regionen - wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.

2015 fielen in Deutschland rund 1,8 Millionen Tonnen kommunaler Klärschlämme (Trockenmasse) an. Nur rund ein Drittel wurde zum Düngen und zur Bodenverbesserung eingesetzt. Der überwiegende Anteil wurde nach einer thermischen Behandlung auf Deponien abgelagert, dabei ging Phosphor verloren.

Die Verordnung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres im Bundesgesetzblatt verkündet werden und in Kraft treten.

05.07.2017 | Pressemitteilung Nr. 235/17 | Chemikaliensicherheit
https://www.bmuv.de/PM7231
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