Neues Naturschutzrecht erleichtert Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee

23.06.2017
Kegelrobbe am Strand mit Jungtier
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 220/17
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Der Bundestag hat am 22. Juni die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt: Das BMUB behält seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee.

Bundestag beschließt Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

Der Bundestag hat am gestrigen Abend (22. Juni) die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen. Wichtigster Punkt: Das Bundesumweltministerium behält seine starke Stellung bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in Nord- und Ostsee. Wie bisher schon bedarf es dabei nicht des Einvernehmens mit anderen Ressorts. Die Novelle muss noch den Bundesrat passieren.

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das ist eine gute Nachricht für den Naturschutz in Deutschland. Auf dieser Grundlage können wir nun weitere Meeresschutzgebiete ausweisen, die den Zustand in Nord- und Ostsee deutlich verbessern werden. Dabei werden wir wie immer alle Betroffenen einbeziehen und Interessen miteinander abwägen."

Bei der Ausweisung der Gebiete können künftig nicht nur wie bislang Schweinswal, Seehund oder Kegelrobbe als Schutzgüter berücksichtigt werden, sondern auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel. Die bisherigen Beschränkungen auf die europarechtlichen Vorgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie entfallen.

Außerdem sieht die Novelle vor, dass es für Eingriffe in der Ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee künftig die Möglichkeit sogenannter "bevorrateter Kompensationsmaßnahmen" geben wird. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen können im Interesse einer flexibleren Handhabung der Eingriffsregelung z. B. für Offshore-Windkraftanlagen (nach März 2018) oder Öl- und Gaspipelines damit bereits im Vorgriff auf einen künftigen Eingriff realisiert werden.

Ein weiterer Beitrag zu mehr biologischer Vielfalt in Deutschland ist die Erweiterung der Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen. Diese Regelung unter-stützt zum Beispiel die Erhaltung des Lebensraums für Fledermäuse und andere hochspezialisierte Arten. Folge der Novellierung ist, dass Höhlen und naturnahe Stollen ab sofort einen höheren Schutz in Deutschland genießen, unabhängig davon, ob sie in einem Schutzgebiet liegen oder nicht.

23.06.2017 | Pressemitteilung Nr. 220/17 | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM7203
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