Kabinett verabschiedet Entwurf eines Gesetzes zum Umweltabkommen mit Tschechien

20.01.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 9/98 S
Thema: Europa
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zum Abkommen mit der Tschechischen Republik über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Umweltschutzes beschlossen. Darin werden grundlegende Fragen der Umweltzusammenarbeit beider Staaten geregelt.

Im deutsch-tschechischen Umweltabkommen nehmen die grenzüberschreitenden Themen einen wichtigen Platz ein. So verpflichten sich beide Partner mit dem Abkommen zur Verhütung und Verringerung grenzüberschreitender Umweltbeeinträchtigungen sowie zur umweltverträglichen Entwicklung der grenznahen Gebiete. Dies soll durch grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfungen bei geplanten Vorhaben, bei denen mit Beeinträchtigungen der Umwelt im Nachbarstaat zu rechnen ist sowie durch eine Zusammenarbeit bei sogenannten Störfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen erreicht werden. Außerdem sollen Gebiete mit besonderer Tier- und Pflanzenwelt gemeinsam geschützt werden. Jede Seite ist gefordert, auf den Schutz der Umwelt im grenznahen Bereich besonderen Wert zu legen und dies in enger Abstimmung mit dem Nachbarn zu tun. Die bereits laufende Zusammenarbeit, u.a. zur Verbesserung der Luftsituation im Erzgebirge, wird mit dem Abkommen auf eine völkerrechtliche Grundlage gestellt.

Das Abkommen sieht darüber hinaus eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit im Hinblick auf den angestrebten Beitritt der Tschechischen Republik zur Europäischen Union und in der Behandlung internationaler und globaler Umweltfragen vor.

Die Zusammenarbeit im Umweltschutz soll auf breiter Ebene erfolgen. Nicht nur Regierungen und Parlamente, sondern regionale und kommunale Verwaltungen, Unternehmen, Verbände, Vereine und andere Organisationen sollen sich beteiligen. Ziel ist die Einbeziehung aller gesellschaftlichen Gruppen in die deutsch-tschechische Zusammenarbeit im Umweltschutz. Anläßlich der Unterzeichnung des Abkommens war vereinbart worden, es bereits vor seinem Inkrafttreten soweit wie möglich anzuwenden. Die deutsch-tschechische Umweltkommission hat sogar schon vor der Unterzeichnung des Abkommens ihre Tätigkeit aufgenommen.

20.01.1998 | Pressemitteilung 9/98 S | Europa
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