Umsetzung europäischen Naturschutzrechts anstelle umfassender Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes

15.01.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 006/98 S
Thema: Naturschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Der Vermittlungsausschuß hat sich gestern Abend über ein Änderungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz, mit dem die Europäische Richtlinie Flora-Fauna-Habitat (FFH-Richtlinie) und die Europäische Artenschutzverordnung in nationales Recht umgesetzt werden, verständigt. Eine umfassende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes wurde leider abgelehnt.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel:"Ich bedaure, daß eine umfassende Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und die damit angestrebte Zahlung eines finanziellen Ausgleichs für die Landwirtschaft am Widerstand der Länder gescheitert ist. Ich halte es dennoch für richtig, jetzt zunächst europäisches Recht umzusetzen, um eine weitere Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof abzuwenden. Bei der Umsetzung europäischen Naturschutzrechts hat sich der Vermittlungsausschuß darauf geeinigt, der Europäischen Kommission Schätzungen über den finanziellen Aufwand zu übermitteln, der erforderlich ist, um Nutzungsbeschränkungen für die Landwirtschaft auszugleichen."

Angesichts des Widerstands der Bundesländer gegen jegliche Form einer bundeseinheitlichen Form einer Ausgleichsregelung mußten jetzt die Bemühungen auf die Umsetzung der zwingenden europäischen Vorgaben im Vermittlungsausschuß konzentriert werden. Der Europäische Gerichtshof hat die Bundesrepublik Deutschland am 11.12.1997 bereits verurteilt und festgestellt, daß sie gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag wegen der Nichtumsetzung der FFH-Richtlinie vom 21. Mai 1992 verstoßen habe. Die Aufforderung der Kommission, dem Urteil nachzukommen und dadurch ein Verfahren zur Festsetzung von Bußgeldern, die bis zu 1,5 Millionen DM pro Tag betragen können, liegt der Bundesrepublik bereits vor.

15.01.1998 | Pressemitteilung 006/98 S | Naturschutz
https://www.bmuv.de/PM716
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