Vermittlungsausschuß einig über Bundes-Bodenschutzgesetz

15.01.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 005/98 S
Thema: Bodenschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Merkel: Meilenstein für die Umweltpolitik

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Der Vermittlungsausschuß hat sich gestern abend über das Bundes-Bodenschutzgesetz geeinigt. Damit sind die Voraussetzungen für eine Zustimmung von Bundestag und Bundesrates geschaffen. Dem Beschluß des Vermittlungsausschusses liegt ein Gesetzentwurf zugrunde, den die Bundesregierung auf Initiative von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel im Parlament eingebracht hatte.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße das Vermittlungsergebnis zum Bodenschutz. Jetzt ist der Weg frei, damit wir in Deutschland schnell ein bundeseinheitliches Gesetz bekommen. Das Gesetz zum Schutz des Bodens führt den vorbeugenden Bodenschutz und die Altlastensanierung in einem Gesetz zum Schutz des Mediums Boden zusammen. Neben dem Wasser und der Luft wird nun auch der Boden als drittes Umweltmedium unmittelbar durch ein Gesetz des Bundes geschützt."

Zweck des beschlossenen Bundes-Bodenschutzgesetzes ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Funktion des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen wird ausdrücklich hervorgehoben. Hierzu sind Gefahrenabwehr- und -beseitigungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zur Vorsorge gegen künftige Belastungen des Bodens zu ergreifen.

Das Gesetz begründet Pflichten u.a. zur Vermeidung und Abwehr von Bodenbelastungen sowie zur Sanierung von Böden und Altlasten. Diese Grundpflichten gewährleisten, daß der Boden nicht in seiner Leistungsfähigkeit überfordert wird. Dies gilt sowohl für stoffliche als auch für physikalische Einwirkungen.

Für den Bereich der landwirtschaftlichen Bodennutzung hat der Vermittlungsausschuß sich darauf geeinigt, daß den Landwirten in besonderen Härtefällen für die Sanierung von Böden ein finanzieller Ausgleich zu gewähren ist.

Im Gesetz werden ferner die Voraussetzungen für die Festlegung bundeseinheitlicher, verbindlicher Bodenwerte im Gefahrenabwehr- und Vorsorgebereich geschaffen. Der Gesetzentwurf enthält hierzu die notwendigen Verordnungsermächtigungen. Die fachlichen Inhalte einer Bodenschutz- und Altlastenverordnung sind unter Beteiligung von Experten der Länder bereits erstellt worden.

Bundesministerin Dr. Angela Merkel: "Die bundeseinheitlichen Anforderungen, die das Gesetz an den Schutz und die Sanierung von Böden bundesweit stellen wird, werden die Grundlage für einen effizienten Bodenschutz bilden. Klar definierte Grundpflichten sowie bundesweit einheitliche, verbindliche Anforderungen auch bei Bodenwerten im Gefahrenabwehr- und Vorsorgebereich, schaffen Rechts- und auch Investitionssicherheit."

15.01.1998 | Pressemitteilung 005/98 S | Bodenschutz
https://www.bmuv.de/PM715
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