Keine Absenkung von Standards im Umweltrecht

24.05.2017
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 180/17
Thema: Gesetze/Verordnungen
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks tritt Forderungen nach einer Absenkung bewährter Umweltstandards entgegen, die das Bundesverkehrsministerium im Abschlussbericht des "Innovationsforums Planungsbeschleunigung" vorgestellt hat.

Hendricks: Alleingänge bringen Planungsbeschleunigung nicht voran

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks tritt Forderungen nach einer Absenkung bewährter Umweltstandards entgegen, die das Bundesverkehrsministerium heute im Abschlussbericht des "Innovationsforums Planungsbeschleunigung" vorgestellt hat.

Hendricks: "Die Beschleunigung von Planungsverfahren ist ein wichtiges Zukunftsthema. Es wäre wichtig gewesen, dass die Bundesregierung hier an einem Strang zieht. Die vom Innovationsforum Planungsbeschleunigung vorlegten Ideen wurden weder auf ihre politische Umsetzbarkeit untersucht, noch wurden sie einer abschließenden rechtlichen Prüfung unterzogen. Mit solchen Alleingängen kann man bei diesem wichtigen Thema nicht vorankommen."

Das Bundesumweltministerium lehnt unter anderem die empfohlene verstärkte Nutzung von Plangenehmigungen bei UVP-pflichtigen Vorhaben ab. Diese würde in vielen Fällen einen Standardabbau bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach sich ziehen und somit das Prozessrisiko erhöhen. Auch die Handlungsempfehlung, die EU-Naturschutzrichtlinien abzuändern, führt in die falsche Richtung. Die Europäische Kommission verkündete erst kürzlich – nach mehrjährigen und aufwendigen Fitness Checks – die Richtlinien unverändert beizubehalten. Bundesumweltministerin Hendricks hatte sich für die Beibehaltung der Richtlinien stark gemacht und am Ende in einer breiten Allianz durchgesetzt.

Hendricks: "Ich bin überzeugt, dass wir nur mit mehr Transparenz im Verfahren, einer verbesserten Bürgerbeteiligung und einer kontinuierlichen Weiterqualifizierung der zuständigen Behörden Erfolge erzielen können."

24.05.2017 | Pressemitteilung Nr. 180/17 | Gesetze/Verordnungen
https://www.bmuv.de/PM7121
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