Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Berlin hat mit Urteilen vom heutigen Tag Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz bestätigt
Das OVG hatte im November 1995 die im Jahr 1991 erteilte erste Teilgenehmigung neu für das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich wegen aus seiner Sicht unzureichender Ermittlungen und Erwägungen der Genehmigungsbehörde zur Erdbebenauslegung der Anlage für rechtswidrig erachtet. Durch die heutigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts ist die 1990 erteilte erste Teilgenehmigung endgültig für rechtswidrig erklärt. Für eine Inbetriebnahme des Kernkraftwerks müßte eine neue erste Teilgenehmigung durch das rheinland-pfälzische Umweltministerium erteilt werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich auf eine rein revisionsrechtliche Prüfung beschränkt. Aufgrund der von RWE vorgebrachten Revisionsgründe habe eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das OVG Koblenz als Vorinstanz aber nicht festgestellt werden können. Zur Frage, ob das Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich tatsächlich erdbebensicher ist, hat das Bundesverwaltungsgericht keine Aussage getroffen.
Um die rechtliche Tragweite der heutigen Entscheidungen beurteilen zu können, müssen die in einigen Wochen erwarteten Gründe des Gerichts abgewartet werden. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit wird die Entscheidungsgründe eingehend prüfen.