Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Die Bundesregierung hat heute die Erweiterungsverordnung zum Umweltauditgesetz entsprechend den Maßgaben des Bundesrates beschlossen. Damit wird die Anwendung der Öko-Audit-Prüfung auch für den Handel, Dienstleistungsunternehmen und Kommunen möglich. Dazu erklärt Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Das Öko-Audit ist ein wichtiges Instrument zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und bietet zugleich Vorteile für Unternehmen, die ein Umweltmanagementsystem einrichten. Aus umwelt- und wettbewerbspolitischer Sicht sollte es nicht nur in der produzierenden Wirtschaft, sondern auch in anderen Sektoren zur Anwendung kommen. Die heute beschlossene Erweiterungsverordnung zum Umweltauditgesetz ist ein Angebot an Handel, Dienstleistungsunternehmen und kommunale öffentliche Verwaltungen. Diese Maßnahme wird auch Vorbildwirkung für die 1998 anstehende Novellierung der EG-Öko-Audit-Verordnung haben." Die Erweiterungsverordnung wird jetzt voraussichtlich Ende Januar 1998 in Kraft treten.
Mit der "Erweiterungsverordnung" wird geregelt, in welchem Umfang das marktwirtschaftlich orientierte Instrument des Öko-Audits über das produzierende Gewerbe hinaus auf andere Unternehmen und Verwaltungen erstreckt wird. Auf der Grundlage des Verordnungsentwurfes erhalten unter anderem die Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung, des Groß- und Einzelhandels, des Verkehrs, des Kreditgewerbes, der Versicherungswirtschaft sowie das Gastgewerbe, Reisebüros, Post- und Fernmeldedienste, Hochschulen, Krankenhäuser und kommunale Verwaltungen die Möglichkeit, freiwillig an dem Umweltmanagementsystem nach der EG-Öko-Audit-Verordnung teilzunehmen.
Bislang können sich an dem System der EG-Verordnung nur Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes, der Energieerzeugung und der Abfallwirtschaft sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden, beteiligen. Das auf der Grundlage der EG-Öko-Audit-Verordnung erlassene Umweltauditgesetz ermächtigt die Bundesregierung aber zu einer Einbeziehung weiterer Branchen in das Umweltmanagementsystem.
Ziel der Bundesregierung ist es, durch Anreize den Umweltschutz auch in den neuen Sektoren zu verbessern.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "In Deutschland beteiligen sich bis heute schon über 1.000 Unternehmensstandorte freiwillig am Öko-Audit. Das ist europaweit Spitze. Gleichwohl müssen wir über Möglichkeiten nachdenken, wie die Attraktivität des Öko-Audits weiter gesteigert werden kann. Dies setzt vor allem voraus, daß dieses neue Instrument in der Öffentlichkeit noch stärker bekannt wird. Den Bürgern sollte verständlich gemacht werden, welche zusätzlichen Leistungen Unternehmen freiwillig für den betrieblichen Umweltschutz erbringen, die sich am Öko-Audit beteiligen. Die hiermit verbundenen Marktvorteile schaffen in den Unternehmen einen Anreiz, ein betriebliches Umweltmanagementsystem nach der EG-Öko-Audit-Verordnung einzurichten. Weiterhin können rechtliche Erleichterungen die Bereitschaft der Unternehmen zur Teilnahme am Umweltaudit steigern und damit indirekt zur Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes beitragen. Auch mit den Mitteln des marktwirtschaftlich orientierten Instrumentes des Öko-Audits wird die Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften sichergestellt. Darüber hinaus ist es umweltpolitisch vorteilhaft, daß die teilnehmenden Unternehmen eine kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes herbeiführen müssen, die das Ordnungsrecht nicht erzwingen kann."