Integrierter Umweltschutz erfordert neue Strategien in der Umweltpolitik

26.05.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 36/98
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998

Integrierter Umweltschutz erfordere neue Strategien und Instrumente in der Umweltpolitik, erklärte Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel auf dem Europäischen Kongreß zur nachhaltigen Entwicklung in der Industrie "Integrierter Ansatz für den Umweltschutz in der Industrie - IAI 1998" am 26. - 27. Mai 1998 in Straßburg.

Integration und Integrierter Umweltschutz sind allseits anerkannte Zielvorstellungen für die Umweltpolitik und für das Umweltengagement in der Industrie. Die konkrete Umsetzung dieses Konzepts in die Praxis ist aber für Staat und Industrie mit vielen Herausforderungen verbunden. Der von Deutschland mitveranstaltete Kongreß IAI 98 leistet einen wichtigen Beitrag dazu, im gesamteuropäischen Kontext diese Herausforderungen anzunehmen.

Der Kongreß IAI 1998 behandelt in vier Workshops die Themen:

  • Integrierter Umweltschutz durch effiziente Genehmigungsverfahren,
  • Integrierter Umweltschutz durch technische Innovation in der Industrie,
  • Integrierter Umweltschutz durch betriebliche Umweltmanagementsysteme und
  • Integrierter Umweltschutz durch Produktentwicklung

1. Integrierter Umweltschutz durch effiziente Genehmigungsverfahren

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die umfassende Einbindung aller staatlichen Behörden in eine integrierte Genehmigungsentscheidung auf der Grundlage der IVU-Richtlinie steht im Mittelpunkt des ersten Workshops. In Deutschland wollen wir diesen Übergang zu einer integrierten Genehmigung mit der Integration des Umweltrechts in einem einheitlichen Umweltgesetzbuch verknüpfen. Denn bisher sind in Deutschland die Vorschriften des Umweltrechts auf viele Einzelgesetze verteilt. Dies erschwert den Vollzug und hat auch zu unterschiedlichen Regelungsansätzen geführt."

Das Umweltgesetzbuch soll die zentralen umweltrelevanten Vorschriften nicht nur in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammenfassen und harmonisieren, sondern auch das Umweltrecht weiterentwickeln. Das Umweltrecht wird so schneller und besser vollziehbar, bei gleichbleibenden verfahrensrechtlichen und materiellen Standards.

2. Integrierter Umweltschutz durch technische Innovation in der Industrie

Der Anspruch, bereits bei der Konzeption des gesamten Produktionsprozesses und der Produkte anzusetzen und die Bewältigung des Übergangs zum produkt- und produktionsintegrierten Umweltschutz sind nicht nur eine Herausforderung an die Politik, sondern primär eine Herausforderung an die Innovationsfähigkeit unserer Wirtschaft. Dies ist das Thema des zweiten Workshops des Kongresses. Die Fortsetzung einer marktwirtschaftlichen Umweltpolitik schafft Anreize für Innovationen und gibt damit Impulse für die Modernisierung der Wirtschaft und zugleich auch für die Ausschöpfung von teilweise erheblichen Kostensenkungspotentialen.

Durch innovativen Umweltschutz kann ein Beitrag zur Erhöhung der betrieblichen Effizienz und der Rentabilität geleistet werden. Nach Expertenmeinung sind die betrieblichen Kosten unterlassenen Umweltschutzes inzwischen in vielen Bereichen höher als die Kosten von Umweltschutzmaßnahmen. Das bedeutet, daß ein konsequent durchgeführter Umweltschutz in einem Unternehmen z. B. durch Reduzierung des Energie-, Wasser- oder Rohstoffverbrauchs, durch Abfalltrennung und -verwertung oder durch Wiederverwendung von Verpackungen erhebliche Kostensenkungspotentiale ermöglicht. Hierfür gibt es in Deutschland bereits eine Vielzahl von Erfolgsbeispielen. Und dies betrifft keineswegs nur Großunternehmen, sondern es wurden auch in klein- und mittelständischen Betrieben bemerkenswerte umweltschutzbedingte Kosteneinsparungen realisiert.

3. Integrierter Umweltschutz durch betriebliche Umweltmanagementsysteme

Im dritten Workshop des Kongresses wird die umweltorientierte Unternehmensführung behandelt. Eine vorausschauende, umweltorientierte Unternehmensführung, die dazu dient, intelligente Lösungen für Produkt- und Prozeßgestaltung sowie für organisatorische Strukturen zu identifizieren und umzusetzen, eindeutig eine notwendige Voraussetzung für eine erfolgreiche und zugleich nachhaltige Unternehmenspolitik. Als zentrales Instrument gehört das Umweltmanagement in vielen Unternehmen bereits zur guten betrieblichen Praxis und dient dabei nicht nur dem Umweltschutz. Durch vielfältige ökonomische Vorteile eröffnet es auch neue Chancen im Wettbewerb. Betriebliches Umweltmanagement hat aber daneben noch zahlreiche weitere positive Effekte:

  • laufende Optimierung und Erneuerung der Produktionsstrukturen durch kontinuierlichen Verbesserungsprozeß in bezug auf Anlagen und Aggregate
  • erhöhte "Rechtsbefolgungssicherheit" durch die Verpflichtung zur Einhaltung des geltenden Umweltrechtes
  • stärkere Mitarbeitermotivation, die einen regelrechten Produktivitätsschub bewirken kann
  • ein reduziertes Störfallrisiko, das sich hinsichtlich Beseitigungs- und Wiederherstellungskosten, Imageverlust, Versicherungsbeiträge usw. günstig auswirken kann,
  • verbesserte Absatzmöglichkeiten durch Imagegewinn,
  • und - nicht zuletzt- weniger Konfliktsituationen mit Aufsichts- und Genehmigungsbehörden durch optimierten Informationsfluß und optimierte Kommunikation.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Die Erwartungen, daß betriebliches Umweltmanagement eine gewisse Eigendynamik bei der Umsetzung und Entwicklung des betrieblichen Umweltschutzes hin zu einem integrierten, d.h. eben auch anlagen- und abteilungsübergreifenden Umweltschutz, mit sich bringt, haben sich anscheinend voll bestätigt. Ein effektives Umweltmanagement stimuliert die Innovationsfähigkeit und Flexibilisierung des Unternehmens und trägt zu dessen besserer marktlicher Positionierung bei. Gleichzeitig leistet es mit der Modernisierung von Produkten und Verfahren einen wichtigen Beitrag für die gesamte Volkswirtschaft."

4. Integrierter Umweltschutz durch Produktentwicklung

Gerade beim produktionsbezogenen Umweltschutz sind flächendeckende ordnungsrechtliche Regelungen, die über einzelne besonders emissionsrelevante Produkte hinausgehen, nicht machbar. Sie würden sogar zu einem unvertretbaren Anstieg von Bürokratie bis hin zur Planwirtschaft führen. Produktbezogener Umweltschutz berührt naturgemäß in hohem Maße das Funktionieren des europäischen Binnenmarkts.

Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Daher halte ich ein europäisch abgestimmtes Vorgehen auf diesem Gebiet für dringlich; ich habe angeregt, daß sich die EU-Umweltminister im nächsten Jahr auf einer informellen Ratstagung schwerpunktmäßig diesem Thema widmen."

26.05.1998 | Pressemitteilung 36/98 | Klimaschutz
https://www.bmuv.de/PM702
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