EU-Umweltrat beschließt ökologische Prüfung von Plänen

14.12.1999
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 225/99
Thema:
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Jürgen Trittin
Amtszeit: 27.10.1998 - 22.11.2005
14. Wahlperiode: 27.10.1998 - 22.10.2002

Die Umweltminister der EU haben gestern Abend in Brüssel einstimmig die Richtlinie über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme verabschiedet. Die Richtlinie sieht vor, dass Pläne und Programme, die Vorgaben für die künftige Genehmigung von Projekten enthalten, einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen. Die Prüfung schließt eine Beteiligung der Öffentlichkeit ein.

Bundesumweltminister Jürgen Trittin begrüßte die Entscheidung als wesentlichen Schritt zur Integration des Umweltschutzes in andere Politikbereiche: "Nicht nur aus Umweltschutzgründen ist die ökologische Prüfung von projektbezogenen Plänen sinnvoll. Es dient auch einer effizienten Verwaltung, umweltrelevante Fragen möglichst frühzeitig auf Planungsebene zu prüfen." Umstritten war bis zuletzt der Anwendungsbereich der Richtlinie. Nach eingehender Diskussion einigten sich alle Mitgliedstaaten auf einen deutschen Vorschlag, der von der finnischen Präsidentschaft aufgegriffen worden war. Hierdurch wird bei mehrstufigen Planungs- und Entscheidungsprozessen eine Verknüpfung zwischen Planungs- und Projektebene hergestellt. Über wichtige umweltrelevante Aspekte wird künftig nicht erst bei der Genehmigung des Projekts (z. B. Eisenbahntrasse) sondern bereits auf vorgelagerten Planungsebenen (z. B. bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans) entschieden.

Der Umweltrat einigte sich ferner über strenge Grenzwerte für die Luftschadstoffe Benzol und Kohlenmonoxid, die ab 2005 (für Kohlenmonoxid) bzw. ab 2010 (für Benzol) von den Mitgliedstaaten einzuhalten sind. Schließlich verabschiedeten die Umweltminister eine Empfehlung zu europaweiten Mindestkriterien für Umweltinspektionen bei bestimmten Industrieanlagen und sonstigen umweltrelevanten Unternehmen. Das in der Empfehlung vorgeschlagene System sieht die Planung und regelmäßige Durchführung von Umweltinspektionen vor, über die öffentlich zugängliche Berichte zu erstellen sind. Ziel sind ein einheitlicher Vollzug des gemeinschaftlichen Umweltrechts und damit eine größere Wettbewerbsgleichheit unter den Mitgliedstaaten.

Über den Richtlinienentwurf zur Begrenzung der Schwefeldioxid-, Stickstoffoxid- und Staubemissionen von Großfeuerungsanlagen konnte trotz großer Bemühungen der finnischen Präsidentschaft auch nach mehrstündigen Verhandlungen keine Einigung erzielt werden. Hauptstreitpunkt war eine Regelung für Altanlagen, aus denen europaweit 85 Prozent der Schwefeldioxid- und 70 Prozent der Stickstoffoxid-Emissionen stammen. Deutschland und eine Reihe weiterer Mitgliedstaaten traten nachdrücklich dafür ein, auch für diese Anlagen verbindliche Grenzwerte vorzuschreiben, um die Luftqualität bereits mittelfristig zu verbessern. Dabei geht es auch um faire Wettbewerbsbedingungen im liberalisierten europäischen Strommarkt, mit denen verhindert werden soll, dass mit alten, hochemittierenden Anlagen Ökodumping auf Kosten derjenigen Stromerzeuger betrieben wird, die mit modernern, sauberen Kraftwerken in Vorleistung gegangen sind. Andere Mitgliedstaaten lehnten hingegen verbindliche anlagenbezogene Regelungen für bestehende Anlagen strikt ab.

14.12.1999 | Pressemitteilung 225/99
https://www.bmuv.de/PM700
  • Fotogalerie Videogalerie

    Mediathek

    Das Ministerium in Bildern

  • Fotogalerie Videogalerie Interviews

    Online-Tagebuch

    Aus der täglichen Arbeit des Ministeriums

  • Newsletter

    Newsletter

    Meldungen per E-Mail empfangen

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.