Auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat das Bundeskabinett heute den Entwurf eines Vertragsgesetzes zum Übereinkommen von Minamata beschlossen – dem internationalen Vertrag zum Umgang mit Quecksilber. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens kann Deutschland das Übereinkommen ratifizieren und Vertragspartei eines weiteren wichtigen Umweltabkommens werden.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Das Minamata-Übereinkommen ist ein großer Meilenstein in der internationalen Umweltpolitik. Wir erhalten damit nicht nur ein globales Regelwerk für den Umgang mit Quecksilber, sondern auch eine globale Minderungsstrategie. Alle Gefahren dieses hochgiftigen Stoffes lassen sich damit deutlich verringern."
Das Minamata-Übereinkommen verbietet ab 2020 weltweit die Produktion und den Verkauf quecksilberhaltiger Produkte wie Kosmetika, Thermometer, diverser Batterien oder bestimmter Leuchtmittel. Ferner soll die Verwendung des Schwermetalls in industriellen Prozessen eingeschränkt werden. Quecksilberabfälle dürfen nach dem Abkommen nur unter strengen Auflagen gelagert und entsorgt werden.
In der EU gibt es bereits heute strenge Regeln für den Einsatz des Schwermetalls. Mit dem Minamata-Abkommen kommt nun erstmals ein weltweites Übereinkommen zustande. Es ist nach dem Standort der bislang schwersten Quecksilber-Umweltkatastrophe in Japan benannt. Es umfasst alle Aspekte des Quecksilber-Lebenszyklus. Deutschland wird das Übereinkommen 2017 zusammen mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten ratifizieren.
Quecksilberemissionen breiten sich in der Luft über große Entfernungen aus. Das Schwermetall kann Menschen, Tiere und Pflanzen erheblich schädigen. Besonders Schwangere, Säuglinge und Kinder sind durch Quecksilber gefährdet. Im internationalen Vergleich ist die Belastung mit Quecksilber in Deutschland niedrig.