Vom 6. bis zum 10. Dezember 1999 findet in Basel die 5. Vertragsstaatenkonferenz (VSK) des Basler "Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung" statt. 129 Mitgliedstaaten und die Europäische Union sind eingeladen, ein Resümee über die ersten 10 Jahre der Konvention zu ziehen und die Agenda für die zweite Dekade festzulegen. Darüber hinaus werden weitere Beobachterstaaten sowie Vertreter der Industrie, von Umweltorganisationen und staatlichen Organisationen erwartet.
Eines der Hauptthemen der 5. VSK des Basler Übereinkommens wird der Abschluss eines Haftungsprotokolls sein. Nach sieben Jahren Verhandlungen auf Expertenebene soll damit das erste weltweite Umwelt-Haftungsregime eingerichtet werden. Hauptkonfliktpunkte sind nach wie vor die Einrichtung eines Haftungs- und Entschädigungsfonds, der insbesondere von Entwicklungsstaaten gefordert wird, sowie die Möglichkeit für Staaten, die bereits ein funktionierendes Haftungsregime besitzen, von den Regelungen des Protokolls freigestellt zu werden. Der Kompromissvorschlag, der nun in schwierigen Verhandlungen erarbeitet wurde, sieht einen Fonds vor, aus dem in Notfällen technische und finanzielle Hilfe geleistet werden kann, der sich jedoch aus freiwilligen Beiträgen finanziert. Eine Reihe von Staaten haben bereits Zahlungen angekündigt. Es ist davon auszugehen, dass ein solcher Fonds zielgerichteter und gerechter arbeiten wird, als ein Pflichtfonds. Ob es zu einem von allen Mitgliedstaaten mitzutragenden Kompromiss geben wird, bleibt abzuwarten.
Ein weiterer wichtiger Verhandlungspunkt ist die politische Erklärung zum umweltgerechten Management (Environmentally Sound Management - ESM), die auf der 5. VSK verabschiedet werden soll. Ziel ist, einen Handlungsrahmen (Agenda) für die nächsten 10 Jahre zu gestalten, indem ein größeres Gewicht auf praktischen Umweltschutz gelegt werden soll.