Atomkraftwerk Isar 1 erhält Rückbaugenehmigung
Fast sechs Jahre nach Fukushima und der Entscheidung für einen beschleunigten Atomausstieg beginnt eine neue Phase des Ausstiegs aus der Kernenergie. Erstmals seit dem Atomausstiegsbeschluss von 2011 hat ein AKW in Deutschland eine Rückbaugenehmigung erhalten. Beim AKW Isar 1 können die Arbeiten für die Stilllegung und den Abbau der Anlage beginnen.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Der Atomausstieg schreitet weiter voran. Der Abriss der AKW ist hochkomplex und wird Jahrzehnte in Anspruch nehmen. Oberstes Gebot bei allen vorbereitenden Planungen und den anschließenden Rückbauarbeiten ist die Sicherheit für die Mitarbeiter, die Bevölkerung und die Umwelt."
Für den Abriss eines Atomkraftwerkes ist eine atomrechtliche Stilllegungsgenehmigung erforderlich, die auf einem komplexen Genehmigungsverfahren geruht. Als erste Behörde hat das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit Zustimmung des BMUB der Preussen Elektra GmbH am 17. Januar 2017 eine Genehmigung für eine Stilllegung und zum Abbau der Anlage Isar 1 (KKI 1) erteilt. Mit dieser wird der Abbau aller Anlagenteile gestattet, die nicht der Abbauphase 2 (Reaktordruckbehälter und Biologischer Schild) zugeordnet sind. Nach derzeitiger Planung soll die Abbauphase 1 bis zum Jahr 2023 und die Abbauphase 2 bis zum Jahr 2026 abgeschlossen sein. Auf dem Gelände des KKI 1 wird ein Zentrum zur Bearbeitung von Reststoffen und Abfällen (ZEBRA) betrieben, das auch für den späteren Abbau des KKI 2 genutzt werden soll. Der Abbau des KKI 1 kann erst abgeschlossen werden, wenn die Bearbeitung der anfallenden Reststoffe und Abfälle aus dem Abbau des KKI 2 abgeschlossen ist. Die Entlassung des Anlagengeländes aus dem Geltungsbereich des Atomgesetzes für die Blöcke 1 und 2 wird daher erst um das Jahr 2040 erwartet.
Hintergrundinformation
Vor fast sechs Jahren, am 11. März 2011, kam es infolge eines schweren Erdbebens zu einer Flutwelle in Japan, die zu Kernschmelzen in den vier Blöcken des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi führte. In der Folge wurde in einer Novelle des Atomgesetzes von 2011 festgeschrieben, dass acht Atomkraftwerke unmittelbar ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verlieren und die verbleibenden neun Atomkraftwerke schrittweise bis spätestens zum Jahr 2022 endgültig abgeschaltet werden müssen. Als nächstes Atomkraftwerk muss spätestens am 31. Dezember 2017 Block B in Gundremmingen endgültig abgeschaltet werden. Deutschland verfügt bereits über eine große Stilllegungserfahrung. So wurden bisher 19 Leistungs- und Prototyp-Reaktoren, über 30 Forschungsreaktoren sowie elf Anlagen der nuklearen Ver- und Entsorgung abgebaut, beziehungsweise befinden sich in verschiedenen Phasen der Stilllegung.