Fake News: Hendricks geht erfolgreich gegen AfD vor

22.12.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 339/16
Thema: Ministerium
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Partei und Vorstandsmitglied Pazderski verpflichten sich zur Unterlassung einer Falschbehauptung über das BMUB

Partei und Vorstandsmitglied Pazderski verpflichten sich zur Unterlassung einer Falschbehauptung über das BMUB

Vor dem Hintergrund des wachsenden Unmuts über die Verbreitung von "Fake-News" (gefälschte Nachrichten) ist Bundesumweltministerin Barbara Hendricks erfolgreich gegen die AfD und eines ihrer führenden Mitglieder vorgegangen. Die AfD und ihr Vorstandsmitglied Georg Pazderski dürfen nicht mehr fälschlicherweise behaupten, das Bundesumweltministerium habe mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt. Sie unterwarfen sich einer Unterlassungsforderung des Bundesumweltministeriums und löschten einen entsprechenden Text von der Internetseite der AfD. Noch offen ist, ob die AfD als presserechtlich Verantwortliche auch der Aufforderung des BMUB nachkommt, ihre falsche Behauptung richtigzustellen.

Unter der Überschrift "Bundesregierung sponsert Clinton-Wahlkampf – Hendricks handelt instinktlos" hatte AfD-Vorstandsmitglied Pazderski in einer Presseerklärung der AfD vom 29.11.2016 behauptet, das Bundesumweltministerium habe "mehrere Millionen Steuergelder in den Clinton-Wahlkampf gesteckt". Diese frei erfundene Behauptung bezog sich auf die Tatsache, dass das BMUB im Rahmen seiner Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) ein Klimaschutzprojekt in Afrika gefördert hat, das von der Clinton-Foundation durchgeführt wird. An einem weiteren IKI-Projekt ist die Foundation als Partnerin der zwischenstaatlichen Internationalen Naturschutz-Union (IUCN) beteiligt. Die Förderentscheidung für beide Projekte wurde bereits 2013 getroffen, lange vor Beginn des Wahlkampfes in den USA.

IKI-Projekte werden transparent ausgewählt. Die Vorhabenträger unterliegen strengen Rechenschaftspflichten über die korrekte Verwendung der Fördermittel. Eine Zweckentfremdung der staatlichen Gelder ist ausgeschlossen. Die Durchführung der in Rede stehenden Projekte hat bisher keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben.

22.12.2016 | Pressemitteilung Nr. 339/16 | Ministerium
https://www.bmuv.de/PM6831
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