Hendricks: Neues Verpackungsgesetz ist klares Signal für mehr Recycling

21.12.2016
Mineralwasser
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 335/16
Thema: Kreislaufwirtschaft
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Verpackungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden.

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Verpackungsgesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz sollen Verpackungsabfälle effektiver vermieden und recycelt werden. Hendricks: "Mit dem Verpackungsgesetz entwickeln wir die Verpackungsverordnung an den entscheidenden Stellen weiter. Zukünftig wird mehr recycelt und die Hersteller müssen bei der Verpackung mehr an ökologische Aspekte denken. Außerdem fördern wir die Einführung der Wertstofftonne, mit der noch mehr verwertbare Abfälle erfasst werden können. Dafür schafft das Gesetz die nötige Rechtssicherheit."

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen laut Gesetzentwurf künftig deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für die bei ihnen lizenzierten und von ihnen erfassten Verpackungen. So steigt zum Beispiel die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70) und Glas (75) steigen bis 2022 auf 90 Prozent an.

Die Lizenzentgelte des Dualen Systems müssen zudem stärker an ökologischen Aspekten ausgerichtet werden. Das belohnt die Hersteller, die bei der Gestaltung von Verpackungen von Anfang berücksichtigen, wie diese recycelt werden können.

Die Entsorgung von Verpackungsabfällen erfolgt nach wie vor im Wettbewerb durch Ausschreibungen. Um einen fairen Wettbewerb und einen konsequenten Vollzug zu gewährleisten, wird eine Zentrale Stelle eingerichtet, die von den Produktverantwortlichen, das heißt von Industrie und Handel, finanziert wird. Die Zentrale Stelle dient als Registrierungs- und Standardisierungsstelle.

Wie die Abfall-Sammlung generell vor Ort durchgeführt wird, bestimmen die Kommunen. Sie entscheiden zum Beispiel darüber, wann und wie Abfälle gesammelt werden. Damit können Restmüll- und Wertstoffsammlung optimal aufeinander abgestimmt werden. Erleichtert wird zudem die gemeinsame Erfassung von Verpackungsabfällen und von anderen Abfällen aus Kunststoff und Metall in Wertstofftonnen. Inwieweit diese eingeführt werden, kann jeweils die Kommune mit den dualen Systemen entscheiden. Bisher haben etwa 14 Millionen Haushalte in Deutschland die Wertstofftonne.

Ebenfalls geregelt wird die bessere Unterscheidung von Einweg- und Mehrwegflaschen. Das Gesetz verpflichtet den Handel zu einer gut sichtbaren Regalkennzeichnung. So können sich Verbraucher bewusster für Mehrweg oder Einweg entscheiden.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zur Stellungnahme und danach dem Bundestag zugeleitet.

21.12.2016 | Pressemitteilung Nr. 335/16 | Kreislaufwirtschaft
https://www.bmuv.de/PM6824
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