Kommunen gemeinsam effizienter

21.12.2016
Hausfassade mit blauem Himmel
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 332/16
Thema: Energieeffizienz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Kommunale Netzwerke Richtlinie wechselt erweitert in das Bundesumweltministerium

Kommunale Netzwerke Richtlinie wechselt erweitert in das Bundesumweltministerium

Das Bundesumweltministerium übernimmt zum 1. Januar 2017 die Zuständigkeit für die Fördermaßnahme für kommunale Energieeffizienz-Netzwerke aus dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) des Bundeswirtschaftsministeriums. Die neuen Förderbedingungen werden gleichzeitig um das Thema Ressourceneffizienz erweitert. Gefördert werden der Ausbau und Betrieb von Energieeffizienz- und Ressourceneffizienz-Netzwerken sowie Energieanalysen von Abwasseranlagen. Die Netzwerke können sich aus bis zu zwölf interessierten Kommunen zusammensetzen.

Netzwerke bieten eine ideale Plattform zum regelmäßigen Erfahrungsaustausch. Rückmeldungen aus öffentlich geförderten Netzwerken von Unternehmen haben gezeigt, wie wirtschaftlich und nachhaltig Energieeffizienzpotenziale durch die enge Zusammenarbeit mehrerer Partner erschlossen werden können. Diese positiven Lerneffekte werden auch für Kommunen erwartet. Der Netzwerkprozess wird dabei durch externe Experten aus den Bereichen Energie- beziehungsweise Ressourceneffizienz betreut und gemanagt. Damit erweitert das Bundesumweltministerium sein kommunales Förderengagement im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Die Förderung stellt sicher, dass die Zusammenarbeit über mehrere Jahre auf qualitativ hohem Niveau gewährleistet werden kann. Zudem fördert die Kommunale Netzwerke Richtlinie Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen.

Förderanträge nach der überarbeiteten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2017 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.

21.12.2016 | Pressemitteilung Nr. 332/16 | Energieeffizienz
https://www.bmuv.de/PM6821
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