Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29. Mai 1998 nach zehn Monate dauernden Beratungen dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer Novelle der Verpackungsverordnung nach Maßgabe einer Reihe von Änderungen zugestimmt.
Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel: "Ich begrüße es, daß sich in den langwierigen Beratungen des Bundesrates am Ende die Vernunft durchgesetzt hat und das Novellierungsverfahren nunmehr erfolgreich abgeschlossen werden kann. Damit werden die Verwertungsanforderungen der Verpackungsverordnung den neugewonnenen ökologischen Erkenntnissen angepaßt und für alle Beteiligten die dringend erforderlichen Rahmenbedingungen für mehr Wettbewerb und Kostensenkungen bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen geschaffen."
Noch im April des vergangenen Jahres hatte der Bundesrat einen ersten Novellierungsentwurf der Bundesregierung mit knapper Mehrheit abgelehnt. Die Bundesregierung hatte daraufhin im Mai 1997 eine überarbeitete Vorlage beschlossen, die besondere Anliegen der Länder berücksichtigte. Der Deutsche Bundestag hatte diesem neuen Entwurf am 26. Juni 1997 zugestimmt. Mit der Novelle sollen vor allem Anpassungen an die EG-Verpackungsrichtlinie erfolgen, der Wettbewerb in der Entsorgungswirtschaft gefördert, das Problem der Trittbrettfahrer eingedämmt und die Verwertungsanforderungen an das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz angepaßt werden.
Bei der in den letzten Wochen umstrittenen Frage der Behandlung von Service-Verpackungen des Lebensmittelhandwerks konnte im Bundesrat ein angemessener Kompromiß erzielt werden. Danach verbleibt es dabei, daß die Betreiber Service-Verpackungen wie z. B. Plastik-Tragebeutel, Brötchen- und Fleischtüten zurückzunehmen und zu verwerten haben, wenn sie sich nicht an einem dualen System beteiligen. Sie unterliegen allerdings keinen Quotennachweis- und Dokumentenpflichten. Insoweit sind die Hersteller oder Importeure der Verpackungen in der Pflicht.
Das Bundeskabinett wird nun über die vom Bundesrat verabschiedeteten Änderungswünsche beschließen und anschließend die geänderte Verordnung dem Bundestag zur erneuten Beteiligung zuleiten.