Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium Simone Probst hat die Notwendigkeit schärferer Anforderungen an den Einsatz von Abfällen als Versatzmaterial in Bergwerken bekräftigt. Dazu erarbeite das Bundesumweltministerium derzeit eine entsprechende Rechtsverordnung sowie eine Verwaltungsvorschrift, sagte Frau Probst heute bei einem Besuch im ehemaligen Salzbergwerk "Glückauf" in Sondershausen (Thüringen).
Ziel der Bundesregierung sei es, so Frau Probst, Missbrauch bei der Abfallentsorgung unter Tage künftig zu unterbinden und die Verwertung von Materialien, wie zum Beispiel Schlacken, in stillgelegten Gruben an eindeutige und bundeseinheitliche Umweltanforderungen zu knüpfen. "Einem Öko-Dumping, das langfristig neue Altlasten produziert sowie Umwelt und Gesundheit gefährdet, muss ein Riegel vorgeschoben werden. Entscheidendes Kriterium wird dabei sein, dass in den Bergwerken der dauerhafte Abschluss der Abfälle und ihrer Schadstoffe von der Biosphäre gewährleistet sein muss. Schadstoffhaltige Abfälle sollten nur noch in trockene Salzgesteinsformationen eingebracht werden, die als langfristig sicher eingestuft sind," erklärte Simone Probst. Darüber hinaus sollten Abfälle, wie beispielsweise metallhaltige Filterstäube, die über Tage recycelt und in den Produktionsprozess zurückgeführt werden könnten, nicht mehr zur Verfüllung genutzt werden.
Den Weg, der in Sondershausen beschritten wurde, bezeichnete Frau Probst als ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Die Entsorgung in der Grube "Glückauf" sei zum einen umweltverträglich und entspreche hohen Sicherheitsstandards, erwirtschafte zum anderen die Sanierungskosten für das Bergwerk und sichere in einer eher strukturschwachen Region Arbeitsplätze. Sie äußerte die Hoffnung, dass der mit der Einstellung des Salzabbaus verbundene tiefgreifende Strukturwandel in den betroffenen Regionen weiter erfolgreich fortgesetzt wird.
Zum Thema "Bergversatz" ist in der BMU-Pressestelle ein Hintergrundpapier abrufbar.