Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:
Das Bundesumweltministerium weist die Darstellung in der heutigen Spiegel-Vorabmeldung, das Ministerium oder nachgeordnete Bundesbehörden hätten schon vor dem 24. April 1998 von konkreten, zugelassene Grenzwerte überschreitende Verschmutzungen an Transportbehältern und Waggons gewußt, zurück. Die internationalen Empfehlungen zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe, in denen der Grenzwert von 4 Bequerel/cm² festgelegt ist, werden durch zwei Zusatzhefte ergänzt. Das Zusatzheft Nr. 37 "Hinweise und Empfehlungen" enthält die Erläuterung, daß mit einer Überschreitung der Grenzwerte bei Beachtung der empfohlenen Dekontaminationsmaßnahmen grundsätzlich nicht gerechnet werden muß. Gelegentlich dennoch auftretende Grenzwertüberschreitungen seien jedoch im Hinblick auf die konservativ festgelegten Grenzwerte ungefährlich. In diesem Falle soll der Empfänger dafür Sorge tragen, daß der Absender Kenntnis hierüber erlangt, um Abhilfe schaffen zu können. Dieses hat das Bundesumweltministerium in seinem Bericht an den Umweltausschuß des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1998 bereits erwähnt. Ausschlaggebend für die Aufnahme dieses Hinweises in die internationalen Empfehlungen der IAEO waren geringfügige Überschreitungen des Grenzwertes Ende der 70er Jahre bei Transporten von Japan nach Europa.
1990 wurden diese IAEO-Empfehlungen verschärft und in diesem Zusammenhang auch die Hinweise in Heft Nr. 37 neu gefaßt. Die mögliche Verschmutzungen betreffende Passage ist dagegen in ihrem Wortlaut 1990 nicht verändert worden.
Die im April 1998 bekannt gewordenen konkreten Grenzwertüberschreitungen wurden von der französischen Aufsichtsbehörde DSIN erst bei der letzten Sitzung des TRANSSAC-Ausschusses bei der IAEO, am 5. Mai 1998, vorgetragen. Vorher gab es keinerlei Hinweise auf tatsächliche Grenzwertüberschreitungen innerhalb Europas.
Der Rückschluß, Beamte des Bundesumweltministeriums oder des Bundesamtes für Strahlenschutz hätten deshalb von konkreten Verunreinigungen an deutschen Transporten Kenntnis gehabt, ist schlicht unzulässig.