Das Bundesumweltministerium weist die Pressemitteilung des ARD-Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS von heute als falsch zurück

01.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 71/98 S
Thema: Klimaschutz
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesumweltministerium weist die Pressemitteilung des ARD-Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS von heute als falsch zurück. Die Frage des Magazins, ob dem Bundesumweltministerium die Saftey Series Nr. 37 der IAEO (Internationale Atomenergiebehörde) von 1985 und 1990 vorliegen, ist selbstverständlich bejaht worden. Die internationalen Empfehlungen zum sicheren Transport radioaktiver Stoffe, in denen der Grenzwert von 4 Bequerel/cm² festgelegt ist, werden durch zwei Zusatzhefte ergänzt. Das Zusatzheft Nr. 37 "Hinweise und Empfehlungen" enthält die Erläuterung, daß mit einer Überschreitung der Grenzwerte bei Beachtung der empfohlenen Dekontaminationsmaßnahmen grundsätzlich nicht gerechnet werden muß. Gelegentlich dennoch auftretende Grenzwertüberschreitungen seien jedoch im Hinblick auf die konservativ festgelegten Grenzwerte ungefährlich. In diesem Falle soll der Empfänger dafür Sorge tragen, daß der Absender Kenntnis hierüber erlangt, um Abhilfe zu schaffen zu können. Dieses hat das Bundesumweltministerium bereits in seinem Bericht an den Umweltausschuß des Deutschen Bundestages vom 27. Mai 1998 erwähnt. Ausschlaggebend für die Aufnahme dieses Hinweises in die internationalen Empfehlungen der IAEO waren geringfügige Überschreitungen des Grenzwertes Ende der 70er Jahre bei Transporten von Japan nach Europa, bei denen in Einzelfällen geringe Überschreitungen der "nicht-festhaftenden" Kontamination beobachtet wurden. Das Auftreten von sogenannten "hot-spots" durch das Ablösen von kleinen Partikeln aus Schraubverbindungen an der Oberfläche des Behälters war nicht Grundlage der Festlegungen in den oben genannten Saftey Series Nr. 37. Hierüber wurde im zuständigen Ausschuß der IAEO erstmals anhand konkreter Grenzwertüberschreitungen von der französischen Aufsichtsbehörde DSIN bei der letzten Sitzung am 05. Mai 1998 berichtet.

Aus dem geschilderten Sachverhalt läßt sich demnach in keiner Weise schließen, daß dem Bundesumweltministerium seit 1985 die jetzt bekannt gewordenen Grenzwertüberschreitungen bekannt waren.

01.06.1998 | Pressemitteilung 71/98 S | Klimaschutz
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