Deutschland und Polen stärken Zusammenarbeit zum Schutz des Unteren Odertals

25.10.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 254/16
Thema: Bilaterale Zusammenarbeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
Deutschland und Polen stärken Zusammenarbeit zum Schutz des Unteren Odertals

Deutschland und Polen wollen ihre Naturschutz-Zusammenarbeit im Unteren Odertal verbessern. Das vereinbarten die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter, der brandenburgische Umweltminister Jörg Vogelsänger und der polnische Umwelt-Staatssekretär Paweł Sałek heute in Warschau im Rahmen des 17. Deutsch-Polnischen Umweltrats.

Schwarzelühr-Sutter: "Das Untere Odertal ist das grüne Zentrum der deutsch-polnischen Zusammenarbeit. Ich freue mich sehr, dass diese Zusammenarbeit jetzt - im 25. Jahr guter Nachbarschaft – noch besser wird."

Auf der Basis eines Beschlusses von 1992 arbeiten alle Seiten zusammen an einem grenzüberschreitenden Schutzgebietsverbund. Die polnischen Gebiete im Unteren Odertal wurden durch eine Verordnung des Woiwoden von Stettin am 1. April 1993 als Landschaftsschutzparke rechtlich geschützt. Auf der deutschen Seite wurde der Nationalpark Unteres Odertal 1995 per Gesetz durch den Brandenburgischen Landtag eingerichtet.

Um hier noch besser zu kooperieren, wurde vereinbart, die Aufgaben und inhaltlichen Zielstellungen zu ergänzen. Neben der ursprünglich eher begrenzten klassischen Naturschutzausrichtung soll sich das gemeinsame Leitungsgremium, der Programmrat, nun auch mit Themen der Regionalentwicklung und der nachhaltigen touristischen Entwicklung des Unteren Odertals im bilateralen Kontext beschäftigen. Damit verbunden ist eine Erweiterung des Mitgliederkreises des Programmrates: Bisher waren ausschließlich Vertreter des haupt- und ehrenamtlichen Naturschutzes dabei. Der Beschluss sieht nun vor, auch die Landkreise (Landräte) und Vertreter der kommunalen Ebene der polnischen Seite einzubeziehen.

Weitere Informationen
25.10.2016 | Pressemitteilung Nr. 254/16 | Bilaterale Zusammenarbeit
https://www.bmuv.de/PM6723
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