Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, vom hessischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Forsten die Vorlage von Akten zum Atomkraftwerk Biblis, Block A, zu verlangen. Hintergrund des Beschlusses ist die Weigerung des hessischen Ministeriums, dem Bundesumweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde genehmigungs- und aufsichtsrechtliche Prüfungen zu ermöglichen.
Entgegen einer schriftlichen Zusage gegenüber dem Bundesumweltministerium und darauf folgender langjähriger Praxis hatte das hessische Umweltministerium im Oktober dieses Jahres eine Änderungsgenehmigung für Biblis A erteilt, ohne sie zuvor dem Bundesumweltminister zur Stellungnahme vorzulegen. Nunmehr behindert die hessische Atomaufsicht die Prüfung dieser Genehmigung, indem sie sich - wiederum entgegen langjähriger Praxis - weigert, der Bundesaufsicht Ergebnisse aufsichtlicher Prüfung zur Verfügung zu stellen. Für den Bund ist daher zur Zeit nicht ersichtlich, ob die Genehmigung alle Sicherheitsdefizite berücksichtigt, die nach den Ergebnissen der aufsichtlichen Prüfungen durch die hessische Atomaufsicht in den Jahren zwischen 1994 bis heute zu berücksichtigen wären.
Es ist nicht absehbar, ob und gegebenenfalls wann die erforderlichen Akten vorgelegt werden. Damit die Bundesaufsicht ihrer Aufgabe zur Überprüfung der Recht- und Zweckmäßigkeit des Vorgehens der Landesbehörde nachkommen kann, war es erforderlich, von der in Artikel 85 Abs. 4 des Grundgesetzes vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch zu machen, vom Land die Vorlage der Akten zu verlangen.