Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat die Verabschiedung verschärfter Abgasgrenzwerte für LKW und Busse (über 3,5 Tonnen) durch das Europäische Parlament als einen Durchbruch bei der Schadstoffreduzierung des Verkehrs bezeichnet. Damit sei es gelungen, den auf maßgebliche Initiative der deutschen Seite zustande gekommenen Beschluss des EU-Umweltministerrates vom Dezember vorigen Jahres für eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen. Der Beschluss sei in zweierlei Hinsicht ein Schritt nach vorn, so Trittin. Zum einen profitiere davon die Umwelt, zum anderen seien von der Richtlinie auch positive Beschäftigungswirkungen zu erwarten.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin: "Die beschlossenen Grenzwerte für schwere Nutzfahrzeuge sind ohne eine entsprechende Abgasnachbehandlung durch Katalysatoren bzw. Partikelfilter nicht zu erreichen. Erheblich gesenkt werden insbesondere der Ausstoß an Stickoxiden, die für die Versauerung der Böden und Sommersmog verantwortlich sind, aber auch die Emission gesundheitsschädlicher Rußpartikel. Der Beschluss des Europaparlaments ist zugleich ein klares Signal an die Industrie, saubere Motoren bzw. entsprechende Techniken zur Abgasnachbehandlung, vor allem Partikelfilter, zu entwickeln. Dies wird Arbeitsplätze insbesondere im mittelständischen Bereich schaffen bzw. sichern."
Die nunmehr endgültig verabschiedete Richtlinie sieht eine Verschärfung der Grenzwerte für alle Schadstoffkomponenten vor. Aus Umweltsicht besonders wichtig sind Verschärfungen bei Partikeln und Stickoxiden. Für Partikel wird der Grenzwert gegenüber dem heute gültigen (EURO 2) zum 01.10.2000 (EURO 3) auf 67 Prozent und zum 01.10.2005 (EURO 4) auf 13 Prozent gesenkt. Bei Stickoxiden gehen die Grenzwerte in den gleichen Zeiträumen auf 71 Prozent bzw. 50 Prozent zurück. Für Stickoxide folgt im Jahre 2008 (EURO 5) eine weitere Reduktion auf 29 Prozent (siehe Anlage).
Die Richtlinie sieht darüber hinaus weitere Verbesserungen vor, so u.a. die Einführung neuer Abgasmessverfahren und eine auf europäischer Ebene gültige Definition des besonders umweltfreundlichen Fahrzeugs. Ferner sind Gasfahrzeuge erstmals in das europäische Regelwerk für schwere Nutzfahrzeuge aufgenommen worden.
Abgasgrenzwerte für Lkw und Busse
(Grenzwerte für die Serienproduktion)
LKW/Busse | Euro 0 | Euro 1 | Euro 2 | Euro 3 | Euro 4/5 | ||
88/ 77/EWG | 91/542/EWG | Beschluß des EU-Umweltministerrates vom 21.12.1998 Bestätigt durch das Europäische Parlament am 16.11.1999 | |||||
seit 1988/90 | ab 1992/93 1. Stufe | ab 1995/96 2. Stufe | ab 2000 | ab 2005/2008 | |||
ESC- und ELR-Test 1) | ETC-Test 2)3) | ESC- und ELR-Test 1) | ETC-Test 2)3) | ||||
CO | 12,3 g/k Wh | 4,9 g/k Wh | 4,0 g/k Wh | 2,1 g/k Wh | 5,45 g/k Wh | 1,5 g/k Wh | 4,0 g/k Wh |
HC | 2,6 g/k Wh | 1,23 g/k Wh | 1,1 g/k Wh | 0,66 g/k Wh | ----- | 0,46 g/k Wh | ----- |
NMHC | ----- | ----- | ----- | ----- | 0,78 g/k Wh | ----- | 0,55 g/k Wh |
Methan | ----- | ----- | ----- | ----- | 1,6 g/k Wh 4) | ----- | 1,1 g/k Wh 4) |
NOX | 15,8 g/k Wh | 9,0 g/k Wh | 7,0 g/k Wh | 5,0 g/k Wh | 5,0 g/k Wh | 3,5/2,0 g/k Wh | 3,5/2,0 g/k Wh |
Partikel | ----- | 0,4 g/k Wh | 0,15 g/k Wh | 0,1 g/k Wh | 0,16 g/k Wh | 0,02 g/k Wh | 0,03 g/k Wh 5) |
Ruß | ----- | ----- | ----- | 0,8 m -1 | ----- | 0,5 m -1 | ----- |
1) geändertes / verschärftes Prüfverfahren für alle Dieselmotoren
2) zusätzlicher Transienten-Test für Dieselmotoren mit Abgasnachbehandlungssystem
3) Für Gasmotoren nur Transient-Test
4) Nur für Erdgasmotoren
5) Nur für Dieselmotoren