REACH-Kongress 2016: Chemikalien in Alltagsprodukten – wie lässt sich der Verbraucherschutz verbessern?

30.09.2016
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: Nr. 231/16
Thema: Chemikaliensicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
Leitung: Barbara Hendricks
Amtszeit: 17.12.2013 - 14.03.2018
18. Wahlperiode: 17.12.2013 - 14.03.2018
REACH-Kongress 2016: Chemikalien in Alltagsprodukten – wie lässt sich der Verbraucherschutz verbessern?

Die Europäische Chemikalienverordnung REACH, die zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt eingerichtet wurde, unterliegt derzeit einem umfassenden Prüfungsprozess. Am 5. und 6. Oktober in Berlin findet der REACH-Kongress 2016 statt. Er nimmt eine kritische Bestandsaufnahme zum Verbraucherschutz durch REACH vor und diskutiert mögliche Änderungen.

Die REACH-Verordnung wird alle fünf Jahre überprüft. In der Diskussion stehen unter anderem weitere Verbesserungen bei der Registrierung von Stoffen und ein einfacheres und wirksameres Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher.

Das Auskunftsrecht ist Kernstück der REACH-Verordnung. Dadurch können Verbraucherinnen und Verbraucher Auskunft darüber verlangen, ob ein Produkt besonders gefährliche Stoffe enthält. Chemikalien unterliegen dann dem Auskunftsrecht, wenn sie mit einem Anteil von über 0,1 Prozent in einem Produkt enthalten sind. Nachfragen sind derzeit zu 169 Substanzen möglich, die aufgrund besorgniserregender Eigenschaften auf der sogenannten REACH-Kandidatenliste aufgeführt sind.

Die Europäische Chemikalienagentur ECHA veröffentlicht regelmäßig Informationen über die schädlichen Eigenschaften registrierter Stoffe. Im Gespräch sind derzeit Anpassungen von REACH an die Belange von Nanomaterialien. Im Mittelpunkt des REACH-Kongresses 2016 steht die Frage, was REACH für den Verbraucherschutz konkret bewirkt hat. Weiterhin wird diskutiert, ob das Verbraucherauskunftsrecht gemäß Artikel 33 genutzt wird, wo nachgebessert werden sollte und welche Herausforderungen beim Zulassungsverfahren von Chemikalien bestehen. Zudem werden die Effekte von Stoffbeschränkungen sowie Erkenntnisse aus der Allergieüberwachung beleuchtet.

Um die aktuellen Entwicklungen zum Thema Verbraucherschutz und REACH zu diskutieren, laden das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) am 5. und 6. Oktober interessierte Fachleute aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung zum dritten REACH-Kongress nach Berlin ein. Über 230 Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben bereits zugesagt.

Weitere Informationen
Kongress
30.09.2016 | Pressemitteilung Nr. 231/16 | Chemikaliensicherheit
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung
https://www.bmuv.de/PM6684
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