PLUSMINUS zur Gegendarstellung aufgefordert

02.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 72/98 S
Thema: Nachhaltigkeit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Das Bundesumweltministerium hat den Intendanten des Westdeutschen Rundfunks, Herrn Fritz Pleitgen, mit Schreiben vom 02.06.1998 aufgefordert, folgende Gegendarstellung in der PLUSMINUS-Sendung heute abend auszustrahlen:

"Der Bericht des Wirtschaftsmagazins PLUSMINUS behauptet, das Bundesumweltministerium hätte wegen seiner Kenntnis der Saftey Series Nr. 37 der Internationalen Atomenergiebehörde in Wien (IAEO) bereits Ende der 80er bzw. zu Beginn der 90er Jahre zusätzliche Kontrollen anordnen müssen. In den Saftey Series Nr. 37 heißt es, daß mit einer Überschreitung der Grenzwerte bei Beachtung der empfohlenen Dekontaminationsmaßnahmen grundsätzlich nicht gerechnet werden muß. Gelegentlich dennoch auftretende Grenzwertüberschreitungen seien jedoch im Hinblick auf die konservativ festgelegten Grenzwerte ungefährlich. In diesem Falle solle der Empfänger dafür Sorge tragen, daß der Absender Kenntnis hierüber erlangt, um Abhilfe schaffen zu können.

Anlaß für die Aufnahme dieses Hinweises war ein technisches Phänomen, das Ende der 70er Jahre bei Transporten von Japan nach Europa beobachtet wurde. Dieses unterscheidet sich aber von den Ursachen für die bei Transporten mit abgebrannten Brennelementen aus Deutschland nach Frankreich und England festgestellten Überschreitungen des zulässigen Kontaminationsgrenzwertes von 4 Becquerel/cm². Die Ende der 70er Jahre festgestellte Erhöhung der festhaftenden Kontamination durch Diffusion (Ausschwitzen) von festhaftenden radioaktiven Stoffen (Atome bzw. Moleküle) aus der Oberfläche des Behälters, die gegebenenfalls zu einer flächenhaft leicht erhöhten nichtfesthaftenden Kontamination führen kann, war Auslöser der Formulierung in der Saftey Series Nr. 37 der IAEO.

Die Empfehlungen der IAEO sind in sogenannte Betriebshandbücher der Kernkraftwerke eingeflossen. Die Handbücher formulieren für die Betreiber Anweisungen und Empfehlungen, die zur Gewährleistung der nach Atom- und Gefahrgutrecht geltenden Transportgrenzwerte erforderlich sind. So wird beispielsweise in den Betriebsvorschriften - entsprechend Ziffer A - 408.2 Saftey Series Nr. 37 - bei der Beladung der Transportbehälter mit abgebrannten Brennelementen in den Abklingbecken die Verwendung von sogenannten Kontaminationsschutzhüllen ("skirts") empfohlen. Auf diesen Sachverhalt wurde die PLUSMINUS-Redaktion in unserer Stellungnahme vom 29. Mai 1998 hingewiesen.

Im Gegensatz dazu ist die jetzt zu klärende Feststellung von punktuellen stark erhöhten Kontaminatonen durch das Vorhandensein von radioaktiven Partikeln kleiner als ein Millimeter Durchmesser, die bei der Abfertigung in den Kernkraftwerken nicht entfernt wurden, 1985 bzw. 1990 der IAEO nicht bekannt gewesen und wurde daher auch nicht diskutiert. Dies hat die IAEO auf Nachfrage ausdrücklich noch einmal bestätigt. Abschließend ist festzuhalten, daß die PLUSMINUS-Redaktion das Bundesumweltministerium nach diesem Sachverhalt nicht gefragt hat."

02.06.1998 | Pressemitteilung 72/98 S | Nachhaltigkeit
https://www.bmuv.de/PM668
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