Strahlenschutzkommission: Keine Gesundheitsgefährdung durch Kontaminationen bei Transporten bestrahlter Brennelemente

04.06.1998
Hinweis: Dieser Text stammt aus dem Pressearchiv.
Veröffentlicht am:
Laufende Nummer: 73/98 S
Thema: Nukleare Sicherheit
Herausgeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Leitung: Angela Merkel
Amtszeit: 17.11.1994 - 27.10.1998
13. Wahlperiode: 17.11.1994 - 27.10.1998
Polizei war zu keinem Zeitpunkt einem erhöhtem Krebsrisiko ausgesetzt

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit teilt mit:

Die Kontaminiationen, die beim Transport abgebrannter Brennelemente festgestellt wurden, verursachen weder für die Bevölkerung noch für das Begleitpersonal eine erhöhte Strahlenbelastung und damit auch keine Gesundheitsgefährdung. Für die den Transporten eingesetzten Polizeikräfte lag zu keinem Zeitpunkt eine Gesundheitsgefährdung und insbesondere keine Erhöhung des Krebsrisikos durch diese Kontaminationen vor. Dies ist das wesentliche Ergebnis einer Stellungnahme der Strahlenschutzkommission die gestern in Bonn auf Bitten von Bundesumweltministerin Dr. Angela Merkel zu einer Sondersitzung zusammen gekommen war, um die aktuellen Ereignisse zu kontaminierten Transporten unter Strahlenschutzgesichtspunkten zu bewerten. Im Hinblick auf die aufgetreten Verunsicherungen insbesondere bei Polizeibeamten, die Castor-Transporte begleitet haben, hat die Strahlenschutzkommission nochmals ihre bereits 27. Februar 1997 zu Strahlenschutzexposition bei Castor-Transporten abgegebene Stellungnahme bestätigt. Die Strahlenschutzkommission kam damals zu dem Ergebnis, daß das Strahlenrisiko durch die Begleitung eines Castor-Transportes innerhalb der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlenexposition liegt. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, daß sich diese Beurteilung an den höchsten möglichen Strahlendosen orientiert. Die tatsächliche Strahlenbelastung - und damit das Risiko - sind in der Regel noch weit geringer. Darüber hinaus haben Transporte nach Frankreich und Großbritannien ohne besonderes Polizeiaufgebot stattgefunden.

Die Strahlenschutzkommission hob in diesem Zusammenhang hervor, daß Grenzwerte in jedem Fall entsprechend den geltenden rechtlichen Regelungen einzuhalten sind, um den Schutz der Bevölkerung und der beruflich mit radioaktiven Stoffen umgehenden Personen auf einem hohen Schutzniveau vorsorglich und nachhaltig sicherzustellen.

04.06.1998 | Pressemitteilung 73/98 S | Nukleare Sicherheit
https://www.bmuv.de/PM663
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