Das Sekretariat des Wasservogelabkommens wird auf Initiative des Bundesumweltministeriums in Bonn angesiedelt. Das beschloss einstimmig die 1. Vertragsstaatenkonferenz des Abkommens zum Schutz der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel gestern zum Ende ihrer dreitägigen Beratungen in Kapstadt (Südafrika). Gila Altmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium und Leiterin der deutschen Delegation, wertete die Entscheidung als Anerkennung der deutschen Unterstützung für die bereits in Bonn angesiedelten Sekretariate zum Schutz wandernder Arten. "Durch den Umzug des Sekretariats nach Bonn können die Bemühungen beim Artenschutz gebündelt werden. Das kommt den gefährdeten wandernden Arten zugute", sagte Frau Altmann. In Bonn haben bereits die Sekretariate der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten, des europäischen Fledermausabkommens und des Kleinwalabkommens für Nord- und Ostsee ihren Sitz.
Das Wasservogelabkommen, das am 1. November dieses Jahres in Kraft trat, ist ein Regionalabkommen unter dem Dach der Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten. Das Sekretariat zieht im nächsten Jahr von Den Haag nach Bonn um. Es wird in das Sekretariat der Bonner Konvention integriert. Die Aufgaben des Sekretariats für das Wasservogelabkommen übernimmt das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (Unep).
Die 1. Vertragsstaatenkonferenz beschloss des weiteren, den Aktionsplan auf weitere wandernde Wasservogelarten auszudehnen. Damit verpflichten sich die Vertragsparteien, für mehr als hundert Arten besondere Schutzmaßnahmen kurzfristig zu ergreifen. Das betrifft auch eine Reihe von in Deutschland heimischen Arten wie Rohrdommel, Goldregenpfeifer, Alpenstrandläufer und Zwergseeschwalbe. Im Anschluss an diese Konferenz begann in Kapstadt die 6. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention. Sie dauert bis zum 16. November. Frau Altmann lud die nächsten Vertragsstaatenkonferenzen des Wasservogelabkommens und der Bonner Konvention im Jahr 2002 nach Bonn ein.