Das Bundeskabinett hat heute die Verordnung zur Entsorgung von PCB (Polychlorierte Biphenyle, polychlorierte Terphenyle sowie halogenierte Monomethyldiphenylmethane) und zur Änderung chemikalienrechtlicher Vorschriften beschlossen. Die Verordnung setzt Vorgaben der europäischen PCB-Richtlinie um und regelt die kontrollierte Beseitigung von PCB, die Dekontaminierung oder Beseitigung PCB-haltiger Geräte sowie die Beseitigung von PCB-Abfall. Damit werden Regelungen in Verordnungsform gebracht, die von den Bundesländern in ihrer täglichen Vollzugspraxis bereits seit langem zugrundegelegt worden sind.
PCB sind schwer abbaubare Verbindungen, die sich in der Nahrungskette anreichern und zu erheblichen Gesundheits- und Umweltschäden führen können. Da sie gute Isolier- und Kühleigenschaften besitzen und schwer entflammbar sind, wurden die Stoffe hauptsächlich als Transformatoröle und ydraulikflüssigkeiten im Bergbau verwendet. In der Bundesrepublik Deutschland werden PCB bereits seit 1983 nicht mehr produziert. Auf internationaler Ebene hatten die Minister der Nordseeanrainerländer auf der 3. Internationalen Nordseeschutzkonferenz im März 1990 beschlossen, bis spätestens Ende 1999 Maßnahmen zu ergreifen, um PCB schnellstmöglich aus dem Ökokreislauf herauszunehmen und unverzüglich zu beseitigen. Die im September 1996 beschlossene europäische PCB-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, so bald wie möglich, spätestens bis Ende 2010, Vorkehrungen für die Dekontaminierung oder Beseitigung von PCB-haltigen Geräten zu treffen. Mit der heute verabschiedeten Verordnung kommt Deutschland diesen Verpflichtungen nach.