Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßt den heutigen Beschluss der Länderkammer zur Neuordnung der Organisationsstruktur im Endlagerbereich:
"Bundestag und Bundesrat haben jetzt den Weg frei gemacht, die Zuständigkeiten eindeutig zuzuordnen und eine effizientere Erledigung der Aufgaben zu gewährleisten. Das ist richtig und sinnvoll. Mit dem neu eingerichteten Nationalen Begleitgremium wurde eine vermittelnde und unabhängige Begleitung des Auswahlprozesses sichergestellt. Dieses Gremium wird vorzeitig eingesetzt, damit der Faden der gesellschaftlichen Beteiligung nicht abreißt. Somit können wir Vertrauen aufbauen, dass die Suche nach einem Endlagerstandort nach einem fairen wissenschaftsbasierten Verfahren abläuft."
Hintergrund
Das Gesetz zielt darauf ab, die Zuständigkeiten im Strahlenschutz und bei der Endlagerung eindeutig zuzuordnen und eine effizientere Aufgabenerledigung zu gewährleisten. Bei der Endlagerung werden die Betreiber- und Betriebsführungsaufgaben, die bislang durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) einerseits und die Verwaltungshelfer DBE mbH und Asse GmbH andererseits wahrgenommen wurden, zukünftig auf eine bundeseigene, privatrechtliche Gesellschaft übertragen und dort gebündelt. Dadurch werden "lange Wege" zwischen Vorhabenträger und Verwaltungshelfer beseitigt.
Auf behördlicher Seite werden die Genehmigungs- und Aufsichtsaufgaben im Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) konzentriert. Durch die Trennung von Betreiber- und Regulierungsaufgaben werden die Zuständigkeiten eindeutig festgelegt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz wird als eigenständige Bundesoberbehörde erhalten und sich ausschließlich auf die vielfältigen Fragen des Strahlenschutzes konzentrieren können. Diese standen in der öffentlichen Wahrnehmung in der Vergangenheit häufig im Schatten der Entsorgungsfragen. Zu den Aufgaben gehören etwa der nukleare Notfallschutz, Genehmigungen in der medizinischen Forschung, der Mobilfunk, der UV-Schutz oder auch Messnetze zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt.
Die Einsetzung des Nationalen Begleitgremiums war ursprünglich erst nach der Evaluierung des Standortauswahlgesetztes vorgesehen. Diesem Gremium sollen nun in der Übergangsphase neun Mitglieder angehören, von denen sechs anerkannte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sein sollen, die von Bundestag und Bundesrat zu benennen sind. Die anderen drei Mitglieder sind Bürgerinnen und Bürger, die nach einem qualifizierten Auswahlsystem aus einer Zufallsstichprobe ermittelt werden und von der Bundesumweltministerin zu berufen sind. Unter diesen drei Mitgliedern muss ein Vertreter der jungen Generation sein.